Stellungnahme zur Verordnungsänderung im Bereich des BFE


Als branchenübergreifender Wirtschafsverband mit rund 600 Mitgliedern, äussern wir uns zu diesen Verordnungen, weil der schnelle Ausbau der erneuerbaren Energien für eine mittelfristig und langfristig stabile Energieversorgung sehr wichtig ist. Gerne nehmen wir zu folgenden zwei Verordnungen Stellung: Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV) und Energieförderungsverordnung (EnFV).

Fotografie: Fredrik Ohlander

Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung HKSV

swisscleantech begrüsste es, dass der zeitliche Nutzen von Zertifikaten eingeschränkt wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass hinter den Zertifikaten auch effektive ökologische Leistungen hinterlegt werden. Längerfristig sollte es jedoch möglich werden, Stromlieferungen eins zu eins mit der Herkunft zu koppeln, sodass sichergestellt werden kann, dass der beschaffte HKN auch tatsächlich geliefert werden konnte (zeitliche und physische Kopplung).

Energieförderungsverordnung EnFV

Wir sind uns im Klaren, dass es eine herausfordernde Aufgabe ist, sicherzustellen, dass die Entschädigungen für Anlagen zur Produktion von erneuerbaren Energien so ausgestaltet sind, dass keine unnötigen Windfallprofits anfallen. Im Lichte der hohen Zubauziele und der daraus entstehenden Kosten muss sichergestellt werden, dass nicht nur für jede Anlage eine adäquate Förderung zur Verfügung steht, sondern, dass in der Tendenz auch diejenigen Anlagen realisiert werden, bei denen Kosten und Nutzen in einem guten Verhältnis stehen. Wir sind deshalb überzeugt, dass es sinnvoll ist, in ein Monitoring des effizienten Mitteleinsatzes zu investieren. swisscleantech wird entsprechende Vorschläge im Rahmen der Behandlung des Mantelerlasses einbringen.