Stellungnahme zur Revision von RLV und RLSV 


swisscleantech setzt sich konsequent für das Netto-Null-Ziel bei den Treibhausgasemissionen ein und strebt deshalb an, dass ab spätestens 2050 in der Schweiz ausschliesslich klimaneutrale Gase verwendet werden. In diesem Zusammenhang wird die Bedeutung von Wasserstoff im Vergleich zu heute zunehmen.

In den nächsten 10 Jahren wird insbesondere lokal erzeugter und verbrauchter Wasserstoff eine Rolle spielen. Dies merkt auch die Wasserstoffstrategie des Bundes an. Für den effizienten Transport zwischen Erzeugern und lokalen Verbrauchern sind kurze und lokale Wasserstoffleitungen entscheidend. Diese Leitungen müssen sowohl sicher als auch ökomisch-sinnvoll zu errichten und zu betreiben sein. Ist dies auf Grund von ungünstigen Rahmenbedingungen nicht gegeben, kann auch das lokale Produktionspotential nicht erschlossen werden.

Fachtechnische Einschätzungen des Fachverbands für Wasser, Gas und Wärme (SVGW) zeigen, dass die zusätzlichen Anforderungen für Wasserstoffleitungen mit 200 bar cm nicht erforderlich sind.  

Die in Art. 1 Abs. 2b RLSV festgehaltenen Anforderungen stehen dem Anliegen, dem lokal produzierten Wasserstoff gute Rahmenbedingungen zu gewähren, diametral entgegen, ohne eine sinnvolle und notwendige Verbesserung des Sicherheitsstandards zu erreichen. Wir empfehlen deshalb folgende Anpassung:  

Antrag zur Änderung von Art. 1 Abs. 2b RLSV: 

Wasserstoffleitungen, die die Voraussetzungen nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b c der Rohrleitungsverordnung vom 26. Juni 2019 (RLV) nicht erfüllen und bei denen das Produkt aus dem zulässigen Betriebsdruck in Pascal (Pa) und dem Aussendurchmesser in m nicht grösser als 200 000 Pa m (200 bar cm) ist. 

Durch diese Änderung bleibt die Aufsicht weiterhin in der Verantwortung der Kantone. Dies gewährleistet nicht nur einen sicheren Betrieb, sondern senkt auch die Kosten für die Erstellung, den Betrieb und die Wartung der Leitungen. Diese Einsparungen erleichtern den Aufbau und die Verbreitung von Wasserstofftechnologien in der Schweiz.