Erfreuliche Entwicklungen bei der USG-Revision


Die Revision des Umweltschutzgesetzes wurde vom Bundesrat als indirekter Gegenvorschlag zur Initiative Grüne Wirtschaft der Grünen Partei lanciert.

Der Ständerat hat heute (25. November 2014) zur laufenden USG-Revision getagt. Die Revision des Umweltschutzgesetzes wurde vom Bundesrat als indirekter Gegenvorschlag zur Initiative Grüne Wirtschaft der Grünen Partei lanciert. In der Herbstsession 2014 konnte eine ganzheitliche Ablehnung der USG-Revision durch den Ständerat noch verhindert werden. Stattdessen wurde die Vorlage zurück an die Kommission (UREK-S) geschickt, mit dem Auftrag den Text zu entschlacken und wirtschaftsfreundlicher zu gestalten.

Dies ist der Kommission nun gelungen, denn heute hat sich der Ständerat mit 26 zu 16 Stimmen mit 2 Enthaltungen positiv zum Gegenvorschlag geäussert. Im Vergleich zum Bundesratsentwurf wurden einige Änderungen beschlossen:

Mit 26 zu 16 Stimmen hat der Ständerat entschieden, die konsumbedingte Umweltbelastung der Schweiz im Ausland nicht zu berücksichtigen, sondern ausschliesslich die Reduktion der im Inland verursachten Umweltbelastung als Ziel ins Gesetz aufzunehmen. Da die Schweiz rund 70% ihrer Umweltbelastung im Ausland erzeugt, hätte swisscleantech den Einbezug der Emissionen im Ausland im Sinne des Verursacherprinzips gutgeheissen und bedauert damit den Entscheid des Ständerates.

Auch die Informationspflicht für Hersteller, Händler und Importeure über die Umweltauswirkungen ihrer Produkte und die Pflicht zur Rückverfolgbarkeit von Produkten wurden aus der Vorlage gestrichen. Der daraus resultierenden Aufwand für die Wirtschaft wurde zu Recht als unverhältnismässig eingeschätzt.

swisscleantech freut sich darüber, dass mit 24 zu 21 Stimmen der Vorschlag einer bürgerlichen Minderheit zur weiteren Verwässerung der Vorlage gescheitert ist. Diese schlug vor, nur Massnahmen ins USG aufzunehmen, die ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen. Dies hätte wohl selbst das Recycling von Glas, PET oder Dosen ausgeschlossen und wäre daher keinesweg im Sinne eines zukunftsfähigen und umweltschonenden Umweltpolitik gewesen.

Ebenfalls erfreulich ist die Annahme der Minderheit Bruderer Wyss zum Erhalt von Art. 41a zur Förderung von Branchenvereinbarungen. Eine Mehrheit der Kommission hatte sich im Vorfeld gegen allgemeinverbindliche Branchenvereinbarungen ausgesprochen. In Art. 41a stehen freiwillige Massnahmen der Wirtschaft im Vordergrund. Erst wenn diese versagen, würde der Staat gemäss dem Subsidiaritätsprinzip eingreifen dürfen. Dies ist wichtig, damit Trittbrettfahrer von den Vorleistungen engagierter Marktteilnehmer nicht profitieren.

Gleichzeitig hat der Ständerat Volk und Ständen, mit 28 zu 11 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Ablehnung der Initiative Grüne Wirtschaft empfohlen. Die volkswirtschaftlichen Kosten der Umsetzung der Initiative werden als zu hoch eingeschätzt.
Als nächstes wird sich der Nationalrat mit dem Geschäft auseinandersetzen. Dabei wurde die Behandlungsfrist der Volksinitiative und des Gegenvorschlages um ein Jahr, bis zum 6. März 2016, verlängert.