Bundesrat setzt revidiertes Energiegesetz in Kraft


Bern - Ab Januar 2018 gelten neue Regeln bei der Förderung von erneuerbaren Energien. Dann treten das revidierte Energiegesetz und mehrere Verordnungen in Kraft, wie der Bundesrat nun beschlossen hat.

News
von swisscleantech
02.11.2017

Das Stimmvolk hatte die Gesetzesänderungen zur Energiestrategie 2050 im Mai angenommen. Diese Änderungen sollen dazu beitragen, dass erneuerbare Energien stärker gefördert werden. Gleichzeitig soll der Energieverbrauch gesenkt und die Energieeffizienz erhöht werden. Zudem werden bestehende Grosswasserkraftwerke vorübergehend unterstützt und der Bau neuer Kernkraftwerke verboten. Mit dem Gesetz, das der Bundesrat nun auf Januar in Kraft gesetzt hat, treten auch drei neue und sechs revidierte Verordnungen in Kraft, wie der Bund mitteilt.

So sollen künftig auch energetische Gebäudesanierungen mit steuerlichen Anreizen stärker gefördert werden. Neu sollen beispielsweise Steuerabzüge für Sanierungen über drei Steuerperioden verteilt werden können. Wenn ein Altbau abgerissen und durch einen energetisch hochgewerteten Neubau ersetzt wird, sollen auch Abbruchkosten von den Steuern abgezogen werden können. Die Bestimmungen dazu treten jedoch erst 2020 in Kraft. Derzeit führt das Finanzdepartement die Vernehmlassung zur Totalrevision der Liegenschaftskostenverordnung durch, mit der steuerliche Bestimmungen im Gebäudebereich konkretisiert werden. In den kommenden zwei Jahren werden Kantone ihre Steuergesetzgebungen ebenfalls anpassen, damit die Neuerungen ab 2020 gleichzeitig für die direkte Bundessteuer und die Kantons- und Gemeindesteuern wirksam werden können.

Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen kritisiert in einer Mitteilung, dass die Kosten und Erlöse der Wasserkraftwerke nicht sachgemäss ermittelt würden. Damit würde den Unternehmen der Zugang zu Investitionsbeiträgen versperrt. Die Ausgestaltung der Rückspeisevergütung für selber produzierten Strom berge zudem die Gefahr eines „Marktzugangs durch die Hintertür“ und damit eine Umgehung des Liefermonopols des örtlichen Versorgers. 

Swissolar als Interessenvertreterin der erneuerbaren Energien begrüsst dagegen die Ausgestaltung der Rückspeisevergütung. Die Rentabilität von Solaranlagen würde entscheidend verbessert. Positiv sei auch die Erleichterung der Bildung von Eigenverbrauchsgemeinschaften, heisst es in einer Mitteilung

Die Schweizerische Energie-Stiftung (SESkritisiert die Umsetzung der Ziele zur CO2-Verordnung. Laut revidiertem CO2-Gesetz sollen Personenwagen im Durchschnitt über die ganze Neuwagenflotte ab 2020 nur noch 95 Gramm  CO2 pro Kilometer ausstossen dürfen (heute 130 Gramm pro Kilometer). Nachdem die EU dieses Ziel von 2020 auf 2021 verschoben hatte, verschiebt der Bund den Termin nochmals um zwei Jahre. „Die steigenden Emissionen im Verkehr erlauben keine Verzögerungen“, so die SES. ssp