Implenia war im Streit um zusätzliche Kosten beim Bau des Zürcher Letzigrund-Stadions in erster Instanz unterlegen. „Implenia nimmt zur Kenntnis, dass das Bezirksgericht Zürich im Verfahren um den ausstehenden Werklohn für nachträgliche Bestellungsänderungen beim Bau des Letzigrund-Stadions die Klage von Implenia in Höhe von rund 23 Millionen Franken erstinstanzlich abgewiesen hat“, heisst es dazu in einer Medienmitteilung.
Nun erklärt Implenia, es habe seine ursprünglichen Forderung nach eingehender Prüfung um 3 Millionen Franken reduziert. Da Implenia jedoch weiterhin überzeugt ist, „dass die Stadt Zürich für die in Auftrag gegebenen und ausgeführten Projektänderungen aufkommen muss“, wurde nun Berufung beim Zürcher Obergericht eingereicht. jh