Brüssel klagt wegen Luftverschmutzung


Brüssel - Die Verschmutzung der Luft durch den Strassenverkehr wird zum Thema für die obersten Richter der EU. Die EU-Kommission verklagt ihre drei grössten Mitgliedsländer, weil die Grenzwerte für Stickstoffdioxid in mehreren Städten nicht eingehalten werden.

News
von swisscleantech
18.05.2018

Diesel wird zum Thema des EU-Gerichtshofes in Luxemburg. Wie die EU-Kommission mitteilt, hat sie Frankreich, Deutschland und Grossbritannien wegen anhaltend hoher Luftverschmutzung angeklagt – eine Premiere. Die Grenzwerte für Stickstoffdioxid seien in einer Reihe von Städten nicht eingehalten worden, die Mitgliedsstaaten hätten zudem keine geeigneten Massnahmen dagegen ergriffen. So übersteige die Konzentration von Stickstoffdioxid in Deutschland in 26 Gebieten den zulässigen Grenzwert von 4 Mikrogramm pro Kubikmeter. In Stuttgart – Hauptsitz von Daimler – erreiche sie sogar 82 Mikrogramm. In Grossbritannien werde der Grenzwert in 16 Gebieten überstiegen, in London erreiche die Konzentration sogar 102 Mikrogramm. In Frankreich litten zwölf Gebiete unter zu viel Stickstoffdioxid, in Paris steige die Konzentration auf 96 Mikrogramm.

Deutschland und Grossbritannien sowie Italien und Luxemburg droht auch noch bei der Zulassung von Dieselfahrzeugen Ärger mit der EU-Kommission. Diese hatte bereits 2016 im Rahmen des VW-Dieselskandals ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Doch noch immer missachte das grösste Mitgliedsland die EU-Regeln für die Typengenehmigung von Fahrzeugen. Diese Regeln sollen verhindern, dass Autohersteller bei der Angabe des Schadstoffausstosses tricksen.

Die EU-Kommission machte deutlich, dass sie beim Schadstoffausstoss weiter mit der Industrie zusammenarbeiten will, aber auch bereit ist, gegen fehlbare Unternehmen vorzugehen. „Wir werden die Luftverschmutzung in Städten nur dann erfolgreich bekämpfen können, wenn auch die Autoindustrie ihren Teil dazu beiträgt. Emissionsfreie Fahrzeuge sind die Zukunft“, wird EU-Kommissarin Elzbieta Bienkowska in der Mitteilung zitiert. „Doch in der Zwischenzeit ist die Einhaltung der Emissionsvorschriften ein Muss. Hersteller, die weiterhin gegen die Vorschriften verstossen, müssen die Konsequenzen für ihr Fehlverhalten tragen.“ stk