Bund schafft Anreize zum Energiesparen im Bahnverkehr


Bern - Der Strom für den Bahnverkehr soll in Zukunft anhand des tatsächlichen Verbrauchs berechnet werden. Für Bahnen, die weiterhin pauschal abrechnen, wird ein Zuschlag eingeführt. Damit will der Bund verursachergerechter abrechnen und Anreize zum Energiesparen im Bahnverkehr schaffen.

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von swisscleantech
05.09.2018

Die bisherige Abrechnung des Stromkonsums im Bahnverkehr über Pauschalwerte sei nicht optimal, schreibt der Bundesrat in der entsprechenden Mitteilung. Selbst Züge gleichen Typs könnten auf derselben Strecke abhängig von Wetter und Fahrverhalten unterschiedlich viel Strom verbrauchen, heisst es dort zur Begründung. Der Energieverbrauch von Komforteinrichtungen wie Klimaanlagen werde zudem bei Stillstand des Zuges von den Pauschalwerten gar nicht erst erfasst. 

Im Interesse einer verursachergerechten Abrechnung hat der Bundesrat daher die Netzzugangsverordnung (NZV) geändert. Unternehmen,die weiterhin pauschal abrechnen, müssen einen Zuschlag von 25 Prozent auf die bisherigen Pauschalansätze zahlen. Zudem ist nun nicht mehr der Infrastrukturbetreiber, sondern das Bundesamt für Verkehr (BAV) für die Festlegung der den Pauschalansätzen zugrundeliegenden Mittelwerte zuständig. Die Anpassungen der NZV treten per Jahresanfang 2020 in Kraft. 

Mit der verbrauchsabhängigen Abrechnung werden Anreize zum Stromsparen im Bahnverkehr geschaffen. Die höheren Einnahmen aus den Pauschalen sollen zudem zur Senkung des Strompreises um etwa 2 Prozent pro Kilowattstunde verwendet werden. Davon profitieren Bahnunternehmen, die ihren Strom verbrauchsabhängig abrechnen. Mit der Umstellung auf die verbrauchsabhängige Stromkostenverrechnung könne beispielsweise „ein schwerer Güterzug, der fünf Mal wöchentlich durch die Schweiz verkehrt, 75.000 Franken pro Jahr sparen“, rechnet der Bundesrat in der Mitteilung vor. hs