Bundesrat schwächt Strahlenschutz


Bern - Wenn Kernkraftwerke nicht die Normen des Strahlenschutzes bei Naturkatastrophen erfüllen, müssen sie künftig nicht mehr sofort abgeschaltet werden. Das hat der Bundesrat entschieden. Zudem schwächt er die bisher strengeren Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung ab.

News
von swisscleantech
07.12.2018

Doris Leuthard hat als eine ihrer letzten Amtshandlungen als Energieministerin eine Abschwächung des Strahlenschutzes durch den Bundesrat gebracht. Wie dieser in einer Mitteilung schreibt, hat er am Freitag ein Paket von Änderungen der Verordnungen zum Betrieb und zur Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken vorgelegt. So schwächt er eine Regelung der Strahlenschutzverordnung ab. 

Diese sieht bisher vor, dass die Kernkraftwerke bei Naturkatastrophen wie etwa schweren Erdbeben, die statistisch nur alle 100 bis 10.000 Jahre auftreten, nur eine maximale Strahlendosis von 1 Millisievert freigeben dürfen. Zum Vergleich: Die maximale Strahlendosis pro Emissionsquelle für die Bevölkerung liegt pro Jahr bei 0,3 Millisievert, der Grenzwert bei beruflich exponierten Personen wie dem Personal von Kernkraftwerken bei 20 Millisievert pro Jahr. Künftig soll dagegen auch in der Strahlenschutzverordnung die bisherige Regelung der Gefährdungsannahmenverordnung gelten. Diese sieht den niedrigen Grenzwert von 1 Millisievert nur bei Naturkatastrophen vor, die rechnerisch nur alle 100 bis 1000 Jahre vorkommen. Bei schwereren Naturkatastrophen, die rechnerisch nur alle 10.000 Jahre vorkommen, sollen künftig 100 Millisievert gestattet sein. Das Bundesamt für Energie begründet diese Abschwächung in einem Faktenblatt damit, dass derzeit „keines der schweizerischen Kernkraftwerke“ die strengeren Anforderungen erfüllen könnte.

Der Bundesrat hebt auch die Bestimmung auf, nach der Kernkraftwerke sofort abgestellt werden müssen, wenn sich rechnerisch herausstellt, dass sie auch die abgeschwächten Bedingungen nicht erfüllen können. In diesem Fall müssen sie nur nachgerüstet werden. Tritt dagegen tatsächlich Strahlung aus, die über den Grenzwerten liegt, dann müssten die Werke sofort abgestellt werden, heisst es im Faktenblatt.

Nils Epprecht, Geschäftsleiter der Schweizerischen Energiestiftung (SES), kritisiert Leuthard. „Ein so umstrittenes Geschäft als letzte Amtshandlung einfach noch durchzupauken, ist völlig unverantwortlich“, heisst es in einer Mitteilung. Florian Kasser, Atomexperte bei Greenpeace Schweiz, weist in der gleichen Mitteilung darauf hin, dass damit der Bundesrat seinen eigenen Argumenten zum Weiterbetrieb der Kernkraftwerke widerspreche. Der Bundesrat habe immer versichert, den Betrieb an die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu knüpfen. „Mit diesem Entscheid droht der beschlossene Atomausstieg zum Papiertiger zu werden“, wird Kasser zitiert. stk