Der Bundesrat kommt damit dem grossen Wunsch der Energieerzeuger*innen entgegen, das Bewilligungsverfahren zu straffen. So soll verhindert werden, dass sich Bewilligungsverfahren zum Teil über Jahrzehnte hinziehen – eines der aktuell grössten Hindernisse beim Ausbau grosser Energieerzeugungsanlagen.
Gleichzeitig will der Bundesrat auch die Bewilligungspflicht für Solaranlagen an Fassaden vereinfachen. Damit schiesst der Bundesrat gleich drei Tore für eine verlässliche Winterstromversorgung: Sowohl Wasserkraft und Windenergie wie auch Solaranlagen an Fassaden können einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Winterstromversorgung auf eine stabile Basis zu stellen.
Auch wenn die Entscheide in Zukunft schneller fallen werden – damit ist es noch nicht getan: Die erbitterten Diskussionen über Güterabwägungen werden damit nicht entschieden. Hier ist in Zukunft mehr Dialog zwischen Energieproduzent*innen und Zivilgesellschaft angebracht und notwendig. Wenn Extrempositionen in den Hintergrund gerückt werden, zeichnen sich zahlreiche gemeinsame Interessen ab, mehrheitsfähige Lösungen werden möglich. Ein konstruktiver Kompromiss könnte beispielsweise in der Güterabwägung zwischen Winterstromproduktion und der Biodiversität oder des Landschaftsschutzes liegen.
Einigen wir uns beispielsweise darauf, dass die Winterstromversorgung die grösste Herausforderung der Energiewende ist – während im Sommer wohl Strom im Überschuss zur Verfügung stehen wird – und gestehen ein, dass ein ungebremster Klimawandel die Landschaft drastischer verändern wird als Energieerzeugungsanlagen, könnte das die Tür für einen Kompromiss öffnen.
So könnte im Sommer die Restwassermenge erhöht werden, um die Biodiversität der Flusssysteme zu fördern – während im Gegenzug anderswo Kompromisse zu Ungunsten von Biodiversität und Landschaftsschutz eingegangen würden. Ähnliche Überlegungen bieten sich auch bei der Windenergie an. Gefordert ist in jedem Fall ein verstärkter Dialog.
Zur Medienmitteilung des Bundesrats
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