Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport eröffnet. Dieser ist nötig, damit die von der Privatwirtschaft geplante Gütermetro Cargo sous terrain realisiert werden kann. Im Rahmen des Projekts soll ein dreispuriger Tunnel zwischen wichtigen Logistikzentren im Mittelland gebaut werden. Darin sollen rund um die Uhr Güter mit einer Geschwindigkeit von rund 30 Kilometern pro Stunde transportiert werden. An Zugangsstellen sollen Güter vollautomatisch mit Liften ins System eingespeist oder diesem entnommen und in die Feinverteilung übergeben werden können.
Die nun eröffnete Vernehmlassung soll zeigen, wie gross der Rückhalt für Cargo sous terrain bei der Wirtschaft und bei den betroffenen Kantonen ist, schreibt der Bundesrat. Es sei für den Bundesrat nämlich noch nicht ersichtlich, ob das Projekt „alle 2016 genannten Bedingungen erfüllt und ob das Vorhaben in der Transport- und Logistikbranche genügend abgestützt ist“. Bis zum Abschluss der Vernehmlassung am 10. Juli verlangt der Bundesrat von den Initianten, dass sie Finanzierungszusagen von mindestens 100 Millionen Franken vorweisen können. Das Geld soll zu mindestens 50 Prozent von Schweizer Investoren eingebracht werden. Vom Bund wird das Projekt nicht mitfinanziert.
„Cargo sous terrain freut sich sehr, dass der Bundesrat heute den Start der Vernehmlassung zum CST-Gesetz bekanntgegeben hat“, so die CST AG, die Initiantin der Gütermetro, in einer Mitteilung. Das Unternehmen hat im Winter weitere Schweizer Aktionäre an Bord geholt und kommuniziert, dass die „Schweizer Mehrheit bei Beginn der Baubewilligungsphase über 55 Prozent betragen“ wird. ssp