CO2-Verordnung: Klärung der Umsetzung des Klimaschutzes für die nächsten fünf Jahre


Wie das CO2-Gesetz ist auch die am letzten Mittwoch veröffentlichte CO2-Verordnung nicht in Linie mit dem Klima- und Innovationsgesetz. Während der Bundesrat im Bereich Industrie seinen Spielraum ausnutzt und klare Signale setzt, verwässert er Ziele und Massnahmen im Bereich Verkehr. Das ist bedauerlich.

Fotografie: Anders Nielsen

Letzten Mittwoch hat der Bundesrat die CO₂-Verordnung verabschiedet. Swisscleantech misst die Verordnung daran, ob sie zur Erfüllung des Klima- und Innovationsgesetzes einen ausreichenden Beitrag leistet. Nachdem es verpasst wurde, im Rahmen der Revision des CO₂-Gesetzes ein Ziel für Inlandmissionen festzulegen, wird dies nun mit der Revision der Verordnung nachgeholt.  

Inlandziel ungenügend 

Die Verordnung schreibt vor, dass mindestens zwei Drittel der Emissionsreduktionen im Inland gemacht werden sollen. Dieses Ziel ist ungenügend und nicht in Linie mit dem Klimagesetz. Mit den in Gesetz und Verordnung festgehaltenen Massnahmen ist jedoch auch kaum mehr zu erreichen. Damit bleibt der Klimaschutz in der Schweiz weiterhin ungenügend. Man muss dem Bundesrat zugutehalten, dass er keine Möglichkeit hat, über den Rahmen des Gesetzes hinauszugehen und strengere Regeln festzulegen. Bedauerlich ist jedoch, dass er in einzelnen Bereichen hinter das Gesetz zurückgefallen ist. Insbesondere im Bereich der Mobilität, wo er die Regeln für die Elektrifizierung des Verkehrs aufweicht.

Ambitionslos im Verkehr 

So hat der Bundesrat die Lockerung der CO₂-Zielwerte für neue Personenwagen beschlossen. Auto-Importeure erhalten bei der Berechnung ihrer durchschnittlichen CO₂-Werte neu eine Erleichterung, wenn ein Mindestanteil an emissionsfreien und emissionsarmen (<71 g CO₂/km) Fahrzeugen neu zugelassen wird. Bei den Lieferwagen und Lastwagen sind ähnliche Erleichterungen vorgesehen. Dass die Zielwerte, die von langer Hand angekündigt wurden, nun gelockert wurden, schadet nicht nur der Glaubwürdigkeit der Massnahme, sondern führt auch dazu, dass die Emissionen im Verkehr zu wenig schnell abnehmen.   

Anderorts wurde an wenig ambitionierten Vorgaben festgehalten. So wurde der Anteil an Emissionen, die die Treibstoffimporteure kompensieren müssen, genauso wenig erhöht wie der Anteil der Massnahmen im Inland. Dies gefährdet das Erreichen des übergeordneten Inlandziels massgeblich. Beim Fliegen wurde versäumt, Vorschriften zu erlassen, die es den Reisenden erlauben, die dabei entstehenden Emissionen umfassend zu beurteilen.  

Zielkohärent in der Industrie  

Auch die Anforderungen an die Industrie müssen am Klimagesetz gemessen werden. Das Gesetz schreibt vor, dass die Industrie bis 2050 weitgehend dekarbonisiert werden soll. Bis auf wenige grosse Punktquellen mit schwierig zu reduzierenden Emissionen sollte 2050 die gesamte Industrie fossilfrei unterwegs sein. 

Es ist deshalb für swisscleantech nachvollziehbar, dass bei den Verminderungsverpflichtungen für Emissionen ein Reduktionspfad von 2.25 % pro Jahr gefordert wird. Verminderungsverpflichtungen befreien Unternehmen von den Kosten der Lenkungsabgabe, wenn sie sich zu einem Reduktionspfad verpflichten. Der nun vorgeschlagene minimale Absenkpfad ist nicht ganz in Linie mit dem Klimagesetz. Würden alle Unternehmen nur die minimale Reduktion vornehmen, könnte Netto-Null im Bereich der Industrie erst in 44 Jahren erreicht werden. Viele Unternehmen planen in den nächsten Jahren jedoch sogar grössere Anstrengungen zur Dekarbonisierung und wollen ihre Betriebe mit Standort Schweiz bis 2040 vollständig dekarbonisieren. Deshalb kann in Summe dieser Reduktionspfad als Ziel kohärent betrachtet werden.

Die Ausgleichsmassnahmen, die zur Anwendung kommen, wenn ein Unternehmen dem Zielpfad nicht folgt, sind angemessen, erhalten die Unternehmen doch in jedem Fall mindestens 85 % der Lenkungsabgaben zurückerstattet. Verbesserungspotenzial für die Umsetzung dieser Ausgleichsmassnahmen ist aber vorhanden. Swisscleantech wird sich dafür einsetzen, dass die Einnahmen aus den Ausgleichsmassnahmen den Unternehmen für zukünftige Massnahmen zur Dekarbonisierung zur Verfügung stehen sollen.  

Unterstützung bei der Dekarbonisierung 

Swisscleantech begrüsst es, dass die Verordnung auch Massnahmen umfasst, die die Unternehmen bei der Dekarbonisierung unterstützen. Massnahmen zur Förderung der Einspeisung von Biogas sind längst überfällig – die Verwendung von Biogas zur Stromherstellung ist nur in wenigen Fällen die bessere Lösung als die Einspeisung ins Gasnetz. Deshalb begrüssen wir es, dass Schritte unternommen werden, damit die Verwendung von ausländischem Biogas als Massnahme zur Dekarbonisierung angerechnet werden kann.  

Ebenfalls zur Dekarbonisierung der Wirtschaft kann die industrielle Solarthermie beitragen. Hier fehlte bisher eine Förderung, was nun korrigiert wird.

Auch die Möglichkeit, in Zukunft die Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem für Massnahmen zur Dekarbonisierung zu verwenden, sehen wir als eine positive Entwicklung. 

Dekarbonisierungsplan gibt Orientierung  

Auf dem Weg zu Netto-Null wird ein neues Mittel Gewicht bekommen: der Dekarbonisierungsplan. In diesem muss ein Unternehmen beschreiben, mit welchen Schritten es die Dekarbonisierung bis 2050 vorantreiben will. Darin werden die aktuell vorhandenen Anlagen beschrieben und erklärt, wie diese ersetzt oder emissionsfrei betreiben werden sollen. Parallel dazu muss das Unternehmen nachweisen, wie es die verbleibenden Restemissionen 2050 durch Bescheinigungen über Massnahmen zur CO₂-Entfernung kompensieren kann. 

Nun ist es an der Industrie, Massnahmen umzusetzen; die Mitglieder von swisscleantech sind hier bereits engagiert an der Arbeit.