Gemäss Nationalrat soll im öffentlichen Beschaffungswesen neben dem Preis neu auch die Qualität als Zuschlagskriterium zur Anwendung kommen. Zudem soll der Zuschlag an das «vorteilhafteste Angebot» gehen, welches nicht mehr zwingend das «wirtschaftlich günstigste» ist. “Damit zeigt der Nationalrat, dass er Qualität, Nachhaltigkeit und Innovation höher gewichtet als den reinen Preiskampf. Dies ist insbesondere aus der Sicht von Firmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen ressourceneffizient, emissionsarm und fair herstellen, sehr begrüssenswert“, sagt Christian Zeyer, Geschäftsführer von swisscleantech.
Die Nichteinhaltung der geltenden Umweltschutzgesetzgebung ist allerdings weiterhin kein Ausschlussgrund im Vergabeverfahren. «Damit verpasst der Nationalrat eine wichtige Chance», so Zeyer. Neben den Bestimmungen zu den Zuschlagskriterien sowie der Bekenntnis zur Nachhaltigkeit und zum Qualitätswettbewerb hätte die Einhaltung der geltenden Umweltschutzgesetzgebung zwei zentrale Effekte: Einerseits würden für heimische Firmen gleich lange Spiesse im Wettbewerb mit der internationalen Konkurrenz geschaffen und andererseits Innovationen stärker begünstigt. Gegenüber der internationalen Konkurrenz ist dies ein wichtiger Wettbewerbsvorteil – was in einem Markt, der jährlich über 40 Mrd. CHF generiert, bedeutend ist.
Wollen wir weiterhin mit gutem Beispiel vorangehen, müssen wir eine zukunftsfähige Wirtschaft stärken. Der Paradigmenwechsel im öffentlichen Beschaffungswesen kommt dem Werkplatz Schweiz in jedem Fall zugute. Nun ist der Ständerat gefordert, dem Weg eines nachhaltigen Beschaffungswesens zu folgen.