Der Nationalrat ist bei der Revision des CO2-Gesetzes gefordert


Die heute im Ständerat verabschiedete Revision des CO2-Gesetzes bis 2030 ist enttäuschend. Die bereits ungenügende Variante des Bundesrates und der vorberatenden Kommission wurde nochmals abgeschwächt. Mit diesem tiefen Ambitionslevel würde die Schweiz nur mit vielen Auslandkompensationen das Ziel der Halbierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 erreichen. Gerade in Anbetracht des deutlichen Ja zum Klimagesetz kritisiert swisscleantech dieses Vorgehen: Es braucht im Nationalrat Nachbesserungen zugunsten der Inlandwirkung. Dazu gehören unter anderem ein klares Inlandziel und mehr Lenkung durch eine schrittweise Erhöhung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen.

Fotografie: Anders Nielsen

Eigentlich ist die Ausgangslage klar: Mit fast 60% hat die Bevölkerung im Juni das Klimagesetz angenommen und damit ein klares Bekenntnis für ein Netto-Null-Ziel bis 2050 abgegeben. Trotzdem hat der Ständerat heute ein CO2-Gesetz verabschiedet, das sich primär an der verlorenen Abstimmung vom Juni 2021 orientiert. Trotz des hohen Zeitdrucks für das Inkrafttreten bis 2025 kritisieren wir die beschlossene Revision. Mit diesem tiefem Ambitionslevel wird die Schweiz ihre Ziele bis 2030 nur mit vielen Auslandkompensationen erreichen können.

Ohne Inlandziel keine CO2-Neutralität

swisscleantech bedauert vor allem den Entscheid der kleinen Kammer, auf ein Inlandziel zur verzichten. In Anbetracht der Tatsache, dass die Schweiz bis 2050 CO2-neutral sein soll, braucht es in erster Linie Massnahmen im Inland. Nur so können wir den linearen Absenkpfad gemäss dem angenommenen Klimagesetz einhalten. Das muss im Nationalrat korrigiert werden.

Mehr Lenkungswirkung

Nicht nur beim Inlandziel wird es im Nationalrat Korrekturen benötigen. Damit im Inland die Treibhausgasemissionen schneller sinken, braucht es auch bei den Massnahmen Anpassungen. Besonders kritisieren wir den Entscheid, die Lenkungsabgabe auf Brennstoffen bis 2030 auf dem heutigen Niveau von 120.– pro Tonne CO2 zu belassen. Damit verliert dieses effektive Instrument der heutigen Klimapolitik laufend an Wirkung. Denn planbar steigende Lenkungsabgaben anhand eines klaren Zielpfades sind bei weitem die wirtschaftsverträglichste Art, den Klimaschutz voranzutreiben. Wir werden uns im Nationalrat dafür einsetzen, dass dieses Instrument auch für den Zeitraum bis 2030 über eine verhältnismässige Erhöhung gestärkt wird.

Keine Erhöhung der Zweckbindung

Für die Akzeptanz von Lenkungsabgaben ist es besonders wichtig, dass ein Grossteil der Einnahmen an die Bevölkerung und die Unternehmen zurückverteilt wird. Hier hat der Ständerat den Entscheid der vorberatenden Kommission korrigiert und die Zweckbindung auf dem heutigen Niveau bei einem Drittel belassen. Somit wird am grundlegenden Prinzip der Lenkungsabgaben festgehalten und ein sozialer Ausgleich ermöglicht. Auch wenn dies grundsätzlich erfreulich ist, braucht es gleichzeitig zwingend das Zusammenspiel mit der oben erwähnten stufenweisen Erhöhung der Lenkungsabgabe.

Als weitere Massnahme schlägt swisscleantech vor, auch neue innovative Fördermassnahmen wie Bürgschaften auch ausserhalb der Technologieförderung zumindest längerfristig ins Auge fassen. Diese können pro eingesetztem Franken bei der Gebäudesanierung oder dem Ausbau der Ladeinfrastruktur eine grössere Wirkung entfalten als herkömmliche Subventionen.

Ungenügende Gesamtwirkung

Auch in anderen Bereichen wie z.B. bei der Förderung der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität hat der Ständerat gegenüber der ursprünglichen Vorlage ein Abschwächung vorgenommen. Für swisscleantech ist darum klar: Die Gesamtwirkung der Vorlage ist ungenügend und widerspricht der Zielsetzung des klar angenommenen Klimagesetzes. Im Nationalrat sind Verbesserungen bei der Zieldefinition und bei den Massnahmen im Inland notwendig. Dafür werden wir uns einsetzen.