Die Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit stärkt den Werkplatz Schweiz


Jedes Jahr beschaffen öffentliche Verwaltungen Güter und Dienstleistungen im Wert von rund 41 Mia. CHF. Mit der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen hat der Nationalrat am 13. Juni die Chance, den Aspekt der Nachhaltigkeit stärker zu verankern.

In den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts wurde das Beschaffungswesen stark von Marktöffnung und Preiskampf dominiert. Aktuell ist ein Paradigmenwechsel zu beobachten: Die Themen Qualitätswettbewerb, Nachhaltigkeit und Innovation sind heute im Fokus. Der Wettbewerb soll neu nicht nur gefördert werden, sondern auch fair sein. Der Zuschlag soll ausserdem an das vorteilhafteste Angebot gehen – und dieses ist eben nicht zwingend das billigste. Diese von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) vorgeschlagenen Stossrichtungen unterstützt swisscleantech. Durch die explizite Erwähnung von Normen des Arbeits-, Sozialversicherungs- oder Steuerrechts wird zudem die Einhaltung von Mindeststandards sichergestellt. Nur so können Anbieter vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, welche sich nicht an sie halten und beispielsweise Dumping betreiben.

Neben dem Arbeitsrecht kommt betreffend Mindeststandards insbesondere dem Umweltschutzrecht eine zentrale Rolle zu. Obwohl in einem Vorentwurf 2008 des Beschaffungsgesetzes noch einbezogen, ist die Nichteinhaltung der geltenden Umweltschutzgesetzgebung im aktuellen Gesetzesentwurf nicht mehr als Ausschlussgrund für Anbieter vorgesehen. Eine Begründung liegt keine vor. Wird die Einhaltung aber nicht explizit gefordert, wird von beschaffender Stelle unter Umständen ein Gesetzesverstoss begünstigt. Dies widerspricht der Vorbildfunktion der öffentlichen Verwaltung. Um für inländische Dienstleister und Produzenten im Wettbewerb mit der ausländischen Konkurrenz gleich lange Spiesse zu schaffen, muss zudem sichergestellt werden, dass im Ausland produzierte Produkte die lokalen und internationalen Umweltstandards erfüllen. Damit inländische Unternehmen also nicht durch Umweltdumping benachteiligt werden, muss für die Umweltstandards dieselbe Logik gelten wie für die arbeitsrechtlichen Standards. Deshalb unterstützt swisscleantech den Antrag gemäss Minderheit Schelbert zu Artikel 12a betreffend die Nicht-Einhaltung von Umweltschutzbestimmungen als Ausschlussgrund im Vergabeverfahren.

Die Einhaltung der geltenden Umweltschutzgesetzgebung wirkt sich positiv auf den Übergang vom Preis- zum Qualitätswettbewerb aus. Dies begünstigt Innovationen, welche gegenüber der internationalen Konkurrenz einen wichtigen Wettbewerbsvorteil darstellen. Damit wird der Werkplatz Schweiz und eine zukunftsfähige Wirtschaft gestärkt. 

Fragen und Anregungen gerne an: martina.novak(at)swisscleantech.ch