Eine durchzogene Bilanz auf dem Weg zu Netto-Null – Rückblick auf die Frühlingssession


Während der ersten Session dieses Jahres setzten sich die Ratsmitglieder mit zwei Schwerpunkt-Vorlagen der klimatauglichen Wirtschaft auseinander. Bei der Verabschiedung des CO2-Gesetzes wurde der Auftrag des Klimaschutzgesetzes ausser Acht gelassen, während bei der Revision des Umweltschutzgesetzes ein starkes Fundament für die Schweizer Kreislaufwirtschaft gelegt wurde. Mit Blick auf das Netto-Null-Ziel kommt swisscleantech darum zusammenfassend zu einer durchzogenen Bilanz.

Fotografie: Alin Anderson

Enttäuschendes CO2-Gesetz bis 2030

Das vom Parlament verabschiedete CO2-Gesetz für die Zeit bis 2030 ist enttäuschend. Damit ist definitiv klar, dass die Schweiz ihr Ziel – die Halbierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 – nur mit vielen Auslandkompensationen erreichen wird. Dies widerspricht dem deutlichen Ja zum Klimaschutzgesetz.

Enttäuschend ist speziell der Verzicht auf eine Erhöhung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen in Kombination mit einem klaren Inlandziel. Das Parlament schwächt damit eines der effektivsten Instrumente der Schweizer Klimapolitik und verschlechtert die Finanzierungsgrundlage des Gebäudeprogrammes. Wir haben uns für eine Erhöhung eingesetzt, da Lenkungsabgaben in der Wirtschaft breit akzeptiert sind und im Sinne der Kostenwahrheit dazu beitragen, dass stärker in klimafreundliche Technologien investiert wird. Erfreulich ist immerhin, dass das Parlament die Rückverteilung der Lenkungsabgabe bei zwei Dritteln belässt und somit einen Grossteil der Einnahmen an Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilt.

swisscleantech wird sich dafür einsetzen, dass nun rasch ambitioniertere Massnahmen in der Klimapolitik für die Zeit nach 2030 aufgegleist werden.


Stärkung der Kreislaufwirtschaft dank der Revision des Umweltschutzgesetz

Nach fast vier Jahren parlamentarischer Arbeit wurde in dieser Session die Revision des Umweltschutzgesetzes bereinigt. Damit wurde ein wichtiges regulatorisches Fundament für den Wandel hin zur Kreislaufwirtschaft gelegt, welches von swisscleantech stark geprägt wurde.

Explizit zu begrüssen sind die neuen Regelungen hinsichtlich der Abfallhierarchie. So wurde die Wiederverwendung deutlich bessergestellt, indem sie als eine Option in der Verwertung von Abfällen definiert wurde. Besonders erfreulich sind auch die neuen Regelungen zur Langlebigkeit von Produkten. Dank unseres grossen Engagements in der Koalition «Lang leben unsere Produkte» kann der Bundesrat künftig Anforderungen an die Lebensdauer, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und die Reparierbarkeit von Produkten stellen.

Einige für swisscleantech wichtige Punkte wurden jedoch nicht aufgenommen. So setzten wir uns unter anderem für Grenzwerte für die grauen Emissionen von Bauwerken ein, die über den Lebenszyklus hinweg eingehalten werden müssen. Während diese Regelung keine Chance hatte, müssen die Kantone künftig zumindest Grenzwerte für die graue Energie bei Neubauten und wesentlichen Erneuerungen festlegen.

Doch die Arbeit ist damit nicht abgeschlossen: Jetzt ist die Wirtschaft gefordert, die neuen Chancen zu packen und ihren Innovationsgeist weiter unter Beweis stellen, damit möglichst viele Produkte und Dienstleistungen kreislauffähig werden. Mehr zu dieser wichtigen Revision findest du in unserem Blogbeitrag.