Es gibt Emissionen, die mit konventionellen Ansätzen nur schwer bis kaum vermeidbar sind. In der Schweiz rechnet der Bund 2050 mit rund 12 Mio. Tonnen schwer vermeidbaren Restemissionen. Davon entstehen 5 Mio. Tonnen an sogenannten Punktquellen. Mit sogenannten «carbon capture and storage»-Verfahren (kurz CCS) können diese Abgase abgeschnitten, transportiert und gespeichert werden. Gleichzeitig fallen an den wichtigsten Punktquellen – Kehrichtverbrennungsanlagen und Zementfabriken – fast gleiche grosse Mengen von CO2 aus biogenen Quellen an. Wird dieses abgeschieden und dauerhaft gespeichert, entstehen sogenannte Negativemissionen (oder CO2-Entfernung). Die CCS-Technologie sowie die Transport- und Speicherinfrastruktur für CO2 sind wichtige Pfeiler für eine CO2-neutrale Schweiz.
Eine Pipeline für die CO2-Entsorgung
In der Schweiz gibt es noch keine geologischen Speicherorte. Das Potenzial wird zurzeit abgeklärt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Möglichkeiten, CO2 dauerhaft in der Schweiz zu lagern, sehr begrenzt sind. Ein Grossteil der Abgase wird also ins Ausland transportiert werden müssen.
Soweit die technische Einschätzung – damit die nötige Skalierung aber stattfinden kann, müssen noch einige regulatorische Fragen geklärt werden. Wir begrüssen es daher sehr, dass die UREK-S die Arbeiten zur Ausgestaltung der Klimapolitik für die Jahre 2030 bis 2040 nutzt und den Bundesrat in einer Motion beauftragt, eine Rahmengesetzgebung zur Abschneidung, Transport und Speicherung von CO2 auszuarbeiten.
Aufbau der Transportinfrastruktur als zentrales Anliegen der betroffenen Branchen
Angesichts einer Zielgrösse von 8-10 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr, die über die Pipelines gesammelt, transportiert und gelagert werden sollen, spielt vor allem die Logistik eine zentrale Rolle. Die Aufgabe ist insofern komplex, als nicht nur eine Sammelinfrastruktur in der Schweiz erstellt, sondern darüber hinaus sichergestellt werden muss, dass das CO2 kosteneffizient zu den Lagerstätten transportiert werden kann. Es ist offensichtlich, dass dieser Transport nur in einer Anfangsphase über Eisenbahn und Strasse geschehen kann. Langfristig ist der «Scale-up» nur möglich, wenn ein Netz von Pipelines geschaffen wird. Dies dürfte neben den regulatorischen Aufgaben die grösste Herausforderung in der Umsetzung sein.
Die Rolle des Staates
Der Staat wird sowohl in der nationalen wie in der internationalen Umsetzung stark gefordert. Einerseits muss über Staatsverträge die korrekte Anrechnung dauerhafter Speicherung im Ausland sichergestellt werden, andererseits spielt der Staat eine wichtige Rolle in der Realisierung der notwendigen inländischen Transportinfrastruktur.
Die Hauptlast der Skalierung muss von den betroffenen Branchen geleistet werden. Diese – insbesondere die Zementindustrie und die Kehrichtverbrennungsanlagen – sind dazu durchaus bereit. Sie benötigen jedoch einen stabilen Rechtsrahmen, um diese langfristigen und teuren Infrastrukturen zu realisieren. Somit liegt der Aufbau einer Entsorgungsinfrastruktur für CO2 in der Tradition von anderen grossen Infrastrukturprojekten wie den Eisenbahnen und dem Strassenverkehrsnetz, die ohne die geeigneten, nationalen Rahmenbedingungen ebenfalls nicht entstanden wären.
Verursachergerechte Finanzierung der Kosten
Eine Studie des Bundesamts für Umwelt geht davon aus, dass der Ausbau der notwendigen Transportinfrastruktur bis 2050 ca. 6.6 Mrd. Franken und die Abscheidetechnologie ca. 9 Mrd. Franken kosten wird. Damit diese Investitionen unternehmerisch tragbar sind, muss geregelt werden, wie die Kosten für die Entsorgung des CO2 dem Verursacher übertragen werden können. Dies kann nur der Bund zusammen mit den betroffenen Branchen festlegen. Idealerweise geschieht dies gleitend – im Gleichschritt mit dem Ausbau der Infrastruktur. Deshalb ist die Zusammenarbeitet zwischen den Branchen und dem Bund so wichtig.
Eine weitere wichtige Rolle kann der Bund in der Finanzierung der Anlagen spielen. Die Frage, wie dies optimal zu geschehen hat, muss schnell geklärt werden. Insbesondere in der frühen Planungsphase wird ein Engagement des Bundes wichtig sein, da in dieser Phase das Projektrisiko sehr hoch ist.
Harmonisierte kantonale Rechtsprechung
Viele Kompetenzen rund um den Transport und die Speicherung im Untergrund liegen bei den Kantonen. Eine weitestmögliche Harmonisierung zwischen den Kantonen sollte angestrebt werden, da der Transport und die Speicherung oft überkantonal erfolgen werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Kantone die nötigen Kompetenzen haben, um die Umsetzung zu gewährleisten. Wo dies nicht der Fall ist, sollte eine Umsetzung durch den Staat geprüft werden.