Energie-Verordnungen: Neue Anreize, verpasste Chancen


Damit die Energiestrategie 2050 erfolgreich umgesetzt werden kann, braucht es optimale Rahmenbedingungen. Die heute vom Bundesrat verabschiedeten Energie-Verordnungen tragen nur teilweise dazu bei, dieses Ziel zu erreichen.

Mit der Revision mehrerer Energie-Verordnungen hat der Bundesrat die Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien präzisiert. Die Änderungen treten bereits am 1. April 2019 in Kraft.

Die revidierte Energieverordnung macht es künftig einfacher, Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) zu bilden. Neu sind Zusammenschlüsse zwischen Parzellen auch dann möglich, wenn diese durch eine Strasse, ein Eisenbahntrasse oder einen Fluss getrennt sind. swisscleantech begrüsst diese Neuerung, denn sie trägt dazu bei, lokal produzierten Strom vermehrt lokal zu nutzen. Leider hat es der Bundesrat aber unterlassen, weitere Anreize für ZEVs in der Verordnung zu verankern.

Positiv ist zu beurteilen, dass die Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen in der revidierten Energieförderungsverordnung weniger stark gekürzt wird als ursprünglich vorgeschlagen. Allerdings hat der Bundesrat die Chance verpasst, die Bewilligungspraxis zu vereinfachen und den administrativen Aufwand für erneuerbare Energie möglichst gering zu halten. swisscleantech setzt sich dafür ein, dass diese Hürden bei der nächsten Gesetzesanpassung abgebaut werden.

swisscleantech Stellungnahme zur Vernehmlassung vom 31. Oktober 2018