Die SIX Swiss Exchange hat den Vorschlag bezüglich der Stimmrechtsberater in die Vernehmlassung gegeben, erläutert Ethos in einer Medienmitteilung. Kotierte Gesellschaften sollen demnach nicht nur offenlegen, wenn sie Stimmrechtsberater mit Dienstleistungen neben den Stimmempfehlungen betraut haben. Zudem sollen sie auch entsprechende Honorare bekanntmachen. Laut Ethos werden dadurch „Interessenkonflikte gewisser Stimmrechtsberater vermieden“.
Darüber hinaus fordert die Schweizerische Stiftung für nachhaltige Entwicklung, dass die Mandatsart offengelegt wird. So könnten die Investoren erkennen, ob Potenzial für einen Interessenkonflikt vorhanden ist. Zudem bezeichnet Ethos gewisse Mandatsarten als „inkompatibel“ mit der Aufgabe des Stimmrechtsberaters. Diese würden grossen Einfluss auf die Aktionäre ausüben, wofür eine „einwandfreie Unabhängigkeit gegenüber den analysierten Aktiengesellschaften“ notwendig sei. Als Beispiel nennt Ethos Beratungsdienstleistungen zur Zusammensetzung des Verwaltungsrates und gleichzeitige Stimmempfehlungen zu diesem Thema. jh