Ethos empfiehlt Ablehnung von Anträgen zur Vergütung


Genf - Ethos setzt sich für nachhaltige Anlagen ein. Angesichts der Generalversammlung von UBS und Credit Suisse empfiehlt Ethos die Ablehnung von allen Anträgen über die Vergütung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung.

News
von swisscleantech
15.04.2019

Am 2. Mai findet die Generalversammlung der UBS statt. Ethos empfiehlt dafür laut einer Medienmitteilung, „alle Anträge in Bezug auf die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung abzulehnen“. Hintergrund sind die Boni 2018 über 73,3 Millionen Franken für die 13 Mitglieder der Geschäftsleitung. Ethos halte diesen Betrag „angesichts der negativen Börsenperformance der Bank im Jahr 2018 für unangemessen“.

Die UBS begründe die Boni – darunter 11,3 Millionen Franken für CEO Sergio Ermotti – mit dem um 12 Prozent gestiegenen Reingewinn der Grossbank, informiert Ethos. Der Aktienkurs habe jedoch parallel dazu 31,8 Prozent seines Wertes verloren. Im Hinblick auf den Verwaltungsrat bezeichnet Ethos die Vergütung der Mitglieder ebenso für unangemessen wie die Basissaläre für die Mitglieder der Geschäftsleitung.

Ähnlich hatte sich Ethos zuvor bereits im Hinblick auf die Generalversammlung der Credit Suisse am 26. April geäussert. Auch hier wird empfohlen, „alle Anträge in Bezug auf die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung abzulehnen“. Die Credit Suisse plane, variable Vergütungen der zwölf Geschäftsleitungsmitglieder über 64 Millionen Franken zur Abstimmung zu geben, also eine Steigerung von 56 Prozent gegenüber 2017. Dies werde mit ersten positiven Ergebnissen der Umstrukturierung begründet. Ethos führt dem gegenüber den niedrigen Börsenwert Ende 2018, die niedrige Rendite im Zeitraum 2016 bis 2018, die Diskrepanz zwischen variabler Vergütung für Geschäftsleitung und CEO einerseits sowie den Mitarbeitenden andererseits und die hohe Vergütung für den Verwaltungsratspräsidenten an. jh