Die Ethos Stiftung bezieht sich in ihrer Medienmitteilung zur 17. Ausgabe ihrer Richtlinien auf „Entwicklungen im Bereich Vergütungen“. So würden immer mehr Unternehmen einen Teil der Vergütungen erst zeitversetzt und in Form von Aktienplänen gewähren. Zum Zeitpunkt der Zuteilung würden diese Vergütungen entsprechend veröffentlicht, über den Erhalt würde es jedoch an der entsprechenden Transparenz mangeln. „Ethos erwartet von den Unternehmen vor allem mehr Transparenz über die variablen Vergütungen, welche mehrere Jahre nach ihrer Zuteilung am Ende der Leistungsbemessungsperiode ausbezahlt wurden“, erklärt die Stiftung daher.
In der Stiftung sind mehr als 220 Schweizer Pensionskassen und weitere steuerbefreite Organisationen zusammengefasst. Mit ihrer Tätigkeit will Ethos ein „stabiles und gesundes Wirtschaftsumfeld“ fördern. In diesem Rahmen dienen die Ethos-Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte zur Formulierung von Abstimmungsempfehlungen. Die Ethos Stiftung veröffentlicht diese auf den Richtlinien basierenden Empfehlungen jeweils zwei Tage vor der jeweiligen Generalversammlung. jh