Ethos überarbeitet Stimmrechtsrichtlinien


Genf - Die Ethos Stiftung, die sich für nachhaltiges Anlegen einsetzt, erwartet von Unternehmen, dass sie extra-finanzielle Informationen im Rahmen ihres Geschäftsberichtes veröffentlichen. Das geht aus den überarbeiteten Stimmrechtsrichtlinien hervor.

News
von swisscleantech
04.12.2018

Die Ethos Stiftung überarbeitet jährlich ihre Richtlinien für die Stimmrechtsausübung. Nun hat sie deren 18. Ausgabe erarbeitet, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Die überarbeiteten Richtlinien gelten sowohl für die Ausübung der Stimmrechte für Aktien Schweizer wie auch internationaler Unternehmen.

Bei der jetzigen Aktualisierung wurden nur wenige Änderungen vorgenommen. Ethos weist daraufhin, dass Unternehmen extra-finanzielle Informationen im oder parallel zum Geschäftsbericht veröffentlichen sollen. Dabei erwartet Ethos ein unterschiedliches Mass an Transparenz, welches beispielsweise von der Grösse des Unternehmens abhängt. Durch die Überarbeitung der Stimmrechtsrichtlinien kann Ethos nun bei Bedarf im Hinblick auf die Veröffentlichung der extra-finanziellen Informationen die Ablehnung des Geschäftsberichts empfehlen.

Eine weitere Änderung betrifft die Vergütung der Geschäftsleitung. Dabei könnten bestimmte „geforderte Vergütungspakete in der Praxis überschritten werden“. Ethos kann nun empfehlen, das Vergütungspaket abzulehnen, „wenn die Unterschiede zwischen potenziell möglicher Vergütung und der beantragten Vergütung gross sind“. jh