Firmen sollen Menschenrechte auch im Ausland einhalten


Bern - Grosse Schweizer Unternehmen sollen für die Einhaltung der Menschenrechte und von Umweltstandards in ihrem Tätigkeitsbereich auch im Ausland verantwortlich sein. Das schlägt die Rechtskommission des Nationalrates vor.

News
von swisscleantech
07.05.2018

Die Rechtskommission des Nationalrates hat ihren indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiativevorgelegt. „Der Verwaltungsrat trifft Massnahmen, die sicherstellen sollen, dass die Gesellschaft die in ihren Tätigkeitsbereichen massgeblichen Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt auch im Ausland einhält“, heisst es in dem Vorschlag für einen neuen Artikel 716a bis des Obligationenrechts. Er soll die möglichen und tatsächlichen negativen Auswirkungen der Tätigkeit des Unternehmens auf Menschenrechte und Umwelt ermitteln, Massnahmen zur Risikominimierung treffen und darüber berichten. Dieser Bericht soll öffentlich zugänglich sein. Dabei sollen auch die Auswirkungen von Geschäftsbeziehungen mit Dritten einbezogen werden.

Anders als die Konzernverantwortungsinitiative soll der Gegenvorschlag aber nur grössere Unternehmen sowie Unternehmen mit einem besonders grossen Risiko „der Verletzung der Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt auch im Ausland“ erfassen. 

Die Rechtskommission hat den indirekten Gegenvorschlag laut einer Medienmitteilungmit 14 zu zehn Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Die Minderheit lehnt im Einklang mit dem Bundesrat einen Gegenentwurf ganz ab.

Das Initiativkomitee der Konzernverantwortungsinitiative lässt offen, ob sie mit dem vorliegenden Gegenentwurf leben kann. „Heute ist offen, ob der von der Kommission schliesslich definitiv beantragte Gegenvorschlag zu einem Rückzug der Initiative führen kann und wie die eidgenössischen Räte entscheiden werden“, heisst es in einer Mitteilung. Die Schwellenwerte, ab denen die neue Regelung für eine Firma gelten, seien verdoppelt worden. stk