Bundesrat zögert beim Klimaschutzgesetz und schadet so der Wirtschaft


Bund und Kantone haben mit dem Ja zum Klimaschutzgesetz einen klaren Auftrag erhalten und sollen als Vorbilder Netto-Null bis 2040 erreichen. Leider verzögert der Bundesrat diese Umsetzung und verhindert damit eine wichtige Hebelwirkung für die Wirtschaft und für klimafreundliche Technologien über eine nachhaltigere öffentliche Beschaffung. Zwei Interpellationen fordern dazu Antworten vom Bundesrat.

Fotografie: Andreas Fischinger

Das Klimaschutzgesetz (KIG) wurde im Sommer 2023 mit fast 60% angenommen. Damit ist das Ziel für die Schweiz klar: Netto-Null bis 2050 mit einem linearem CO2-Absenkpfad. Bund und Kantone sollen zudem eine Vorbildfunktion wahrnehmen und bereits bis 2040 Netto-Null erreichen. Damit diese Ziele nicht bloss Lippenbekenntnisse bleiben, braucht es wirksame Massnahmen auf allen Ebenen und ein rasches Inkrafttreten des Gesetzes ab 2025. Viele Unternehmen stellen sich bereits auf diese neue Ausgangslage ein und investieren grosse Summen, um ihre Geschäftsmodelle zugunsten von Netto-Null zu transformieren.

Umso enttäuschender ist es für die Wirtschaft, dass die Vorbildrolle von Bund und Kantone gemäss Artikel 10 des Klimaschutzgesetzes nicht Teil der Umsetzung ab 2025 sein wird. Dieses Vorgehen stösst auf Unverständnis in vielen Unternehmen. Die in der Herbstsession eingereichten Interpellationen der beiden Nationalrätinnen Barbara Schaffner (24.3976) und Vincenz-Stauffacher (24.4041) sollen Klarheit schaffen und fordern den Bundesrat auf, mit der vollständigen Umsetzung des Klimaschutzgesetzes rascher und konsequenter voranzuschreiten.

Öffentliche Beschaffung stärkt innovative und nachhaltige Unternehmen

Um das Netto-Null-Ziel bis 2040 zu erreichen, sind Bund und Kantone gefordert, in ihrer Beschaffung von Dienstleistungen und Gütern Lösungen mit einem geringen CO2-Austoss stärker zu berücksichtigen. swisscleantech begrüsst, dass davon jene Unternehmen profitieren, die bereits viele Massnahmen zur Dekarbonisierung umgesetzt haben. Entscheidender aber ist, dass durch diese nachhaltigere öffentliche Beschaffung klimafreundliche Technologien – durch die erhöhte Nachfrage – schneller auf den Markt kommen und wettbewerbsfähiger werden. Mit einem Auftragsvolumen von rund 40 Milliarden Franken pro Jahr haben die öffentlichen Ausschreibungen eine sehr grosse Hebelwirkung. Davon profitieren alle Unternehmen auf dem Weg der Dekarbonisierung. Umso wichtiger ist es, dass der Bundesrat rasch Antworten liefert und aufzeigt, wie er trotz der Verzögerungen sicherstellt, dass Bund und Kantone diese Hebel rechtzeitig in Gang setzen.

Bund muss Planungssicherheit schaffen

In Artikel 10 des Klimaschutzgesetzes wird klar festgehalten, dass das Netto-Null-Ziel bis 2040 von Bund und Kantonen neben den direkten und indirekten Emissionen auch diejenigen Emissionen berücksichtigt, die vor- und nachgelagert durch Dritte verursacht werden («Scope 3»). Nun will aber der Bundesrat diese Scope-3-Emissionen in der Vernehmlassung trotzdem ausser Acht lassen und ihre Umsetzung noch weiter in die Zukunft verschieben, damit weitere Abklärungen getätigt werden können.

Viele Schweizer Unternehmen dagegen sind mit ihrem Engagement zur Reduktion ihrer Scope-3-Emissionen weiter – der Erfolg hängt aber auch davon ab, dass der Bund seine Vorbildfunktion frühzeitig und konsequenter wahrnimmt. Mit der verzögerten Umsetzung sendet der Bundesrat ein falsches Signal und schürt Verunsicherung. Die zeitnahe Berücksichtigung der vor- und nachgelagerten Emissionen sind zentral: Damit werden frühzeitig Standards definiert und die Unternehmen erhalten als Teil der Lieferkette mehr Planungssicherheit. Eine Sicherheit, die sie brauchen, damit sich die grossen Investitionen zur Erreichung ihrer Klimaziele langfristig auszahlen.