Pragmatisches Reporting als Chance für mehr Nachhaltigkeit


Mit der Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten in der EU und der geplanten Übernahme durch die Schweiz werden neu auch kleinere Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten müssen. Zugunsten der Transparenz und Nachhaltigkeit ist dieses Vorgehen zu begrüssen. Damit die neuen Berichterstattungspflichten aber nicht zu einer rein administrativen Pflichtübung verkommen, benötigt es in der geplanten Umsetzung des Bundesrates einige Verbesserungen.

Fotografie: Pierre Châtel-Innocenti

Das Nachhaltigkeitsreporting wird für Unternehmen immer wichtiger – unter anderem, weil das regulatorische Umfeld in der Schweiz und vor allem im Ausland dieses zunehmend erfordert. Der Prozess zur Berichterstattung soll Unternehmen mehr Transparenz über die eigenen Businessmodelle und deren positiven oder negativen Einfluss auf die Nachhaltigkeit bringen. Ein gut ausgestaltetes Reporting schafft für Unternehmen einen Mehrwert, weil sie Klarheit über ihre langfristigen Herausforderungen im Bereich Nachhaltigkeit erhalten. Zudem kann eine Berichterstattung und die gewonnene Vergleichbarkeit zwischen den Unternehmen auch zu Versachlichung der kritischen Debatte rund um Greenwashing und Klimakompensationen beitragen.

Neue Berichterstattungspflichten der EU für die Schweiz

Seit Anfang 2023 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) als neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von grösseren Unternehmen in Kraft. Mit der nationalen Umsetzung in den Mitgliedstaaten wird der Geltungsbereich deutlich ausgeweitet und neu werden auch KMU in der EU von diesen Richtlinien betroffen sein. Gleichzeitig hat die EU einheitliche europäische Standards für das Reporting eingeführt. Mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftiger und vergleichbarer werden. Mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) legt die EU zudem bereits eine weitere Richtlinie zur Sorgfaltspflicht auf.

Diese Ausweitung der Berichterstattungspflichten in der EU ist bereits heute für Unternehmen in der Schweiz relevant, vor allem dann, wenn sie EU-Firmen beliefern oder selbst Güter im grösseren Stil in den EU-Raum exportieren. Aber auch ausserhalb der EU nehmen die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu – entsprechende Standards haben sich etabliert. Aufgrund dieser Entwicklung und zur weiteren Umsetzung des indirekten Gegenvorschlages zur Konzernverantwortungsinitiative muss die Schweiz die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Transparenz bezüglich Nachhaltigkeitsaspekten aktualisieren. Dazu hat der Bundesrat im Sommer 2024 eine Vernehmlassung lanciert, die sich stark an den neuen EU-Richtlinien der CSRD orientiert.

Flexibilität in der nationalen Umsetzung sicherstellen

Für swisscleantech ist klar, dass die stufenweise Umsetzung der europäischen Regulierungen auf Basis der CSRD und CSDDD für die Unternehmen eine erhebliche Herausforderung darstellt. Denn die administrativen Anforderungen sind – speziell für kleinere Unternehmen – hoch. Trotzdem bewertet swisscleantech die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Schweiz grundsätzlich positiv und begrüsst die vom Bundesrat gewählten Grenzen der Verbindlichkeit bezüglich Mitarbeiterzahl und Finanzzahlen. Damit die neuen Reportingpflichten Wirkung erzielen, benötigt es in der Umsetzung der neuen Richtlinien eine genügend grosse Flexibilität. Darum setzt sich swisscleantech dafür ein, dass eine genügend grosse Wahlfreiheit bei der Nutzung von Standards besteht. Es sollen zwingend nicht nur die Europäischen Richtlinien (ESRS) als Grundlage akzeptiert, sondern auch verlässliche, aber weniger bürokratische Reporting-Frameworks wie beispielsweise die Global Reporting Initiative (GRI) zugelassen werden.

Um den Reporting-Aufwand zu reduzieren und gleichzeitig eine hohe Aussagekraft sicherzustellen, ist der Fokus der Berichterstattung auf die für das jeweilige Unternehmen wesentlichen Themen zentral. Die «doppelte Wesentlichkeitsanalyse» (Auswirkungen der Nachhaltigkeit auf das Unternehmen, Auswirkungen des Unternehmens auf die Nachhaltigkeit) ist dabei der entscheidende Prozess, um die Grundlagen für das Reporting zu erstellen. Erste Schritte auf diesem Weg sollten pragmatisch und mit einfach erhältlichen Durchschnittszahlen durchführt werden dürfen. Gleiches gilt für die Anforderungen an die Prüfung der Berichterstattung. swisscleantech fordert darum eine schrittweise Einführung der Validierungspflicht über mehrere Jahre.

Unterstützung der KMU beim Reporting

Es ist zentral, dass die Bedürfnisse der vielen KMU in der Schweiz zu berücksichtigt werden. Hier bestehen ein grosser Bedarf an Beratung und Unterstützung, auch für Schweizer Firmen unter dem vorgeschlagenen Schwellenwert. Denn als Teil der Lieferkette von grossen Unternehmen innerhalb der EU müssen sie die Reportingpflichten teilweise ebenfalls erfüllen. Angesichts der Herausforderungen der Berichterstattung, die sich diesen KMU stellen, ist eine Unterstützung ein wichtiges Element der Schweizer Standortförderung. Ein subsidiärer und durch die Wirtschaftspartner mit Unterstützung des Bundes betriebener Helpdesk könnte die KMU durch die Bereitstellung von geeigneten Checklisten oder anderen Dienstleistungen unterstützen.

Werden diese verschiedenen Verbesserungsvorschläge vom Bundesrat berücksichtigt, wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu einem langfristigen Mehrwert für die Unternehmen führen und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft stärken.