Europäischer Gerichtshof stützt die nationalen Gesetzgebungen zur Förderung der Erneuerbaren Energien


Am Dienstag, 1. Juli 2014 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass EU-Staaten nicht verpflichtet sind, erneuerbare Energie in anderen Ländern der Union zu fördern.

Im konkreten Fall ging es um eine Regelung in Schweden, die ausländische Ökostromanbieter von Fördergeldern ausschliesst. Dies beschränke zwar den freien Warenverkehr innerhalb der EU, der Gerichtshof ist jedoch der Ansicht, dass diese Beschränkung durch das im Allgemeininteresse liegende Ziel gerechtfertigt ist, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern, um die Umwelt zu schützen und die Klima-Veränderungen zu bekämpfen, urteilten die Richter.
In Deutschland war befürchtet worden, dass die Energiewende ins Wanken geraten könnte, wenn Ökostrom-Produzenten aus den Nachbarländern Zugang zu den vergleichsweise hohen Fördergeldern Deutschlands erhalten würden. Da die Subventionen über eine Umlage letztlich von den Verbrauchern gezahlt werden, hätte das auch für Stromkunden zu wesentlich höhere Kosten geführt und hätte vielleicht längerfristig das Ende der Förderung bedeuten können.
Das Urteil ist nicht unumstritten, da es die Förderung erneuerbarer Energiequellen zur Bekämpfung des Klimawandels vor das Prinzip des freien Verkehrs von Gütern innerhalb der EU stellt. Das Urteil schafft jedoch Rechtssicherheit und Europas Regierungen haben nun Freiraum im Kampf gegen den Klimawandel und beim Ausbau umweltfreundlicher Energien.