Freuden und Leiden der Strommarktliberalisierung


Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung der Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) eröffnet. Ob es so kommt, wie angekündigt, ist offen. Für Diskussionsstoff ist jedenfalls gesorgt

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von Christian Zeyer
17.10.2018

Die Liberalisierung muss kommen, wenn die Schweiz irgendwann mit Europa ein Strommarktabkommen abschliessen will. Ein solches Abkommen ist wichtig, damit die Schweizer Stromversorgung langfristig gesichert bleibt und unsere einheimischen Produzenten für Spitzenlast profitabel arbeiten können.

Die vollständige Liberalisierung würde aber auch dazu führen, dass der ökonomische Druck auf unsere einheimischen Produzenten weiter steigt. Denn bisher konnten über die sogenannten gebundenen Kunden – also jene die von der Liberalisierung nicht profitieren konnten – Eigenproduktion zu Gestehungskosten verkauft werden. Nun soll dieser Strom in einer Grundversorgung abgesetzt werden. In dieser bleibt aber nur, wer sich nicht um ein günstigeres Angebot kümmert.

In Deutschland waren 2014 – fünf Jahre nach der Liberalisierung – noch etwa 30% aller Stromkunden in der Grundversorgung. Die anderen hatten gewechselt. Für die Schweiz hiesse das: Noch etwa 1/6 der Schweizer Stromproduktion könnte maximal über die Grundversorgung abgesetzt werden. Heute ist es noch die Hälfte. Es ist offensichtlich, dass dies bei den heutigen Strompreisen zu weiteren Defiziten bei den Stromproduzenten führen wird.

Natürlich ist es ein Gebot der Fairness, dass die gebundenen Kunden nicht länger diese Zeche bezahlen müssen. Andererseits: Können Investitionen in unsere Wasserkraftanlagen nicht mehr getätigt werden, wird sich das negativ auf unsere Versorgungssicherheit auswirken. Das wäre gefährlich.