Bundesrat startet Vernehmlassung über die volle Strommarktöffnung


Der Bundesrat hat am 08.10.2014 die Vernehmlassung zum Bundesbeschluss über die volle Strommarktöffnung gestartet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. Januar 2015.

Der Bundesrat hat am 08.10.2014 die Vernehmlassung zum Bundesbeschluss über die volle Strommarktöffnung gestartet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. Januar 2015.

Die Marktöffnung ist bereits im 2007 verabschiedeten Stromversorgungsgesetz vorgesehen. Das Parlament legte damals fest, dass der Markt in zwei Schritten geöffnet werden soll: Ab 2009 für grosse Stromverbraucher mit über 100‘000 Kilowattstunden Stromverbrauch pro Jahr und fünf Jahre später für alle anderen Stromkonsumenten.

Nachdem aufgrund der Arbeiten zur Energiestrategie 2050 und dem Ausstieg aus der Kernenergie der zweite Marktöffnungsschritt zurückgestellt wurde, sollen nun ab 2018 alle Schweizer Haushalte und Gewerbe ihren Stromlieferanten selber wählen können.

Endverbraucher mit einem Stromverbrauch unter 100’000 Kilowattstunden pro Jahr  können ab 2018 jeweils jährlich, mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten, ihren Stromversorger wechseln. Die Stromversorgungsunternehmen müssen ihre Tarife für das Folgejahr jeweils im Sommer bekannt geben, erstmals im Sommer 2017. Ein Wechsel in den freien Markt ist nicht obligatorisch. Endverbraucher werden ohne Kündigung weiterhin von ihrem lokalen Versorgungsunternehmen beliefert, sie werden automatisch in der so genannten „Grundversorgung mit abgesicherter Stromversorgung“ (WAS-Modell) sein.

Grosse Endverbraucher  mit einem Stromverbrauch ab 100‘000 Kilowattstunden pro Jahr müssen ab 2017 zwingend in den freien Markt; die abgesicherte Grundversorgung entfällt für sie endgültig.

Im StromVG soll der Artikel Artikel 7, Artikel 13 Absatz 3 Buchstabe b geändert werden und in der Stromversorgungsverordnung (StromVV) die Ausführungsbestimmungen wie Fristen, Wechselkosten, Überprüfung der Tarife etc. entsprechend angepasst werden. Dies Änderungen unterstehen dem freiwilligen Referendum. Die Umsetzung der vollen Strommarktöffnung erfüllt eine Voraussetzung für den Abschluss eines Stromabkommens mit der EU.

Verschiedene Gruppen lassen offen, ob sie das Referendum ergreifen werden und machen diesen Schritt abhängig von flankierenden Massnahmen. Die Gewerkschaften zum Beispiel möchten einen Gesamtarbeitsvertrag für die Stromwirtschaft, die SP, dass die abgesicherte Grundversorgung mit Ökostrom erfolgt. Auch kleinere Stromfirmen und Verteilnetzbetreiber sind skeptisch gegenüber der Liberalisierung.