CO2 Verordnungsrevision zur Verknüpfung des Emissionshandels


swisscleantech befürwortet die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU. Die CO2 Verordnung muss nun aufgrund der  im Herbst 2018 beschlossenen Verknüpfung revidiert werden.

Das Schweizer Emissionshandelssysteme (EHS) hat durch das geringe Marktvolumen eine eingeschränkte Liquidität und ein höheres Volatilitätsrisiko. Eine Verknüpfung beider Systeme bietet mehr Sicherheit und schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle betroffenen Unternehmen. 

Damit Emissionshandelssysteme gut funktionieren, gibt  Herausforderungen, zu beachten. In beiden EHS wurden über Jahre deutlich mehr Emissionsrechte auf den Markt gebracht als benötigt wurden. Dieser Überschuss hat zu sehr niedrigen Preisen der Emissionsrechte geführt. Ob die EU-Reformen genug greifen werden, um ein Preisniveau zu erreichen, das auch zu effektiven Emissionsreduktionen führt, bleibt weiterhin unklar. Der Preis müsste deutlich über 35 CHF liegen, um signifikante Emissionsreduktionen zu bewirken. Es braucht daher nebst dem EHS noch andere Massnahmen, um die Industrie- und Flugemissionen auf einen Paris-kompatiblen Abstiegspfad zu bringen. Dazu gehört z. B. eine Flugticketabgabe.

Eine Anrechnung der EU-Emissionsrechte an das Schweizer Inlandziel muss auf den EHS Sektor beschränkt bleiben und transparent kommuniziert werden muss. Dazu muss im CO2-Gesetz Artikel 3 genauer definiert werden.

Es macht Sinn, dass die kostenlose Zuteilung der Emissionsrechte gemäss der EU-Regelung erfolgt. Es bleibt aber festzustellen, dass eine kostenlose Zuteilung an gewisse Sektoren eine Marktverzerrung bewirkt. Eine kostenlose Zuteilung macht da Sinn, wo tatsächliche Leakage-Risiken bestehen. Die Benchmarks und Anpassungsfaktoren müssen daher regelmässig überprüft und angepasst werden.