Auch das ENSI liess kürzlich verlauten, dass mit der geltenden Gesetzesgrundlage das gewünschte Sicherheitsniveau nicht durchsetzbar ist. Der „40+10 Vorschlag“ der nationalrätlichen Energiekommission geht in die richtige Richtung, hat aber noch Verbesserungspotential. Der Nationalrat hat ihn deshalb heute an den Absender zurückgewiesen. swisscleantech begrüsst diesen Entscheid, da er den Weg für eine sinnvollere Regelung frei macht. Der Vorschlag von swisscleantech sieht vor, dass Laufzeiten von älteren auf neuere Kraftwerke übertragen werden können. Dies hat Punkto Versorgungssicherheit und Sicherheit entscheidende Vorteile.
Eine klare Regelung der Ausserbetriebnahme der KKW muss Teil einer geordneten Energiewende sein. Dadurch werden volkswirtschaftlich optimale Investitionsentscheide ermöglicht und weniger Subventionen benötigt. Ohne geregelte Laufzeiten werden unter Umständen noch Investitionen in Kernkraftwerke getätigt, die volkswirtschaftlich gesehen nicht wünschbar sind.
Mit Hilfe seines Energiemodells kann swisscleantech zeigen, wie eine optimale Ausstiegs-Lösung aussehen könnte: Zuerst wird festgelegt, wie viel Strom aus Kernkraftwerken bis zum Ausstieg noch benötigt wird. Dann sorgt man dafür, dass dieser Strom auf möglichst sichere Art produziert werden kann. Dies bedeutet: die alten Werke Mühleberg und Beznau frühzeitig ausmustern, dafür Gösgen und Leibstadt optimal nachrüsten und noch etwas länger betreiben. Um dies zu ermöglich, könnte der Vorschlag der Kommission durch handelbare Laufzeiten ergänzt werden.
Wer Produktionskapazitäten von älteren Anlagen auf neuere überträgt, reduziert das Gesamtrisiko bei gleichbleibender Stromproduktion aus Kernenergie. Unsere Analysen zeigen, dass alle drei der älteren und kleineren Kernkraftwerke für die Versorgungssicherheit nicht ausschlaggebend sind. In den Wintermonaten der Jahre 2030 – 2040 ist eine Bereitstellung von Strom durch die neueren zwei Werke für die Versorgungssicherheit sinnvoll.