Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative: Güterabwägung wichtiger als Landschafts- und Denkmalschutz


Die Abnahme der Biodiversität ist ohne Zweifel eines der grössten lokalen Umweltprobleme in der Schweiz. Bedauerlicherweise dreht sich dabei die Diskussion stark um einen scheinbaren Nutzungskonflikt zwischen der Sorge um die Biodiversität und der Umsetzung der Energiewende. Ein Konflikt, der sich zudem überwinden lässt. Und wir sollten nicht vergessen, dass gerade der Klimawandel auch für die Biodiversität eine riesige Bedrohung ist.

Fotografie: Margaret Polinder

Dass zusammenhängende Ökosysteme – insbesondere entlang von Flüssen und Bächen – zu den wichtigsten Biodiversität Hotspots der Schweiz gehören, ist hinlänglich bekannt. Gleichzeitig verspricht der Ausbau der Wasserkraft zusätzliche klimataugliche Stromquellen. Um eine Güterabwägung kommen wir damit nicht herum.

Es ist aber auch nicht von der Hand zu weisen, dass Kilowattstunden aus Wasserkraft längst nicht mehr die günstigsten Kilowattstunden sind. In den meisten Fällen ist die Stromproduktion mit Solaranlagen auf Dächern günstiger als das Errichten eines neuen Wasserkraftwerks. Und genau wie Solaranlagen produzieren auch Wasserkraftwerke im Sommer wesentlich mehr Strom. Das ist – neben dem wachsenden Strombedarf – einer der Gründe, weshalb zu erwarten ist, dass Produktion und Nachfrage in Zukunft im Winter auseinanderklaffen werden.

Gerade diese Ausgangslage bietet aber auch das Potenzial für einen Lösungsansatz. Wir müssen für jedes einzelne Wasserkraftprojekt eine Güterabwägung vornehmen. Wir müssen die Frage stellen, inwiefern das konkrete Projekt innerhalb des Ökosystems eine vernetzende Funktion aufweist und inwiefern die Produktionsanlage im Winter zur Verfügung steht. Je isolierter ein Standard ist und je besser die Produktionsfähigkeit im Winter ist, umso eher macht es Sinn, ein solches Projekt auch zu realisieren. Einen einzelnen Gebirgsbach zu turbinieren ist aber in diesem Fall weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll. Ein Stauprojekt wie der Triftsee hingegen kann durchaus seine Berechtigung haben und soll gefördert werden.

Dezidiert anderer Meinung sind wir bezüglich des Landschaftsschutzes und des Denkmalschutzes. Natürlich müssen auch hier die Grundsätze der Verhältnismässigkeit gelten. Auch hier müssen neue Anlagen zu günstigen Preisen Strom produzieren können und vor allem auch die Winterversorgung stärken, um als sinnvoll und förderungswürdig betrachtet zu werden. Gleichzeitig sind wir jedoch überzeugt, dass die Wahrnehmung von Landschaft wandelbar ist und Kulturgüter in veränderten Zeiten immer wieder neu interpretiert werden müssen. Deshalb gilt es in diesen beiden Bereichen Gesetze und Verordnungen so zu entschlacken, dass es möglich wird, Windturbinen und Solaranlagen zu bauen.

Zur detaillierten Stellungnahme zum Gegenvorschlag des Bundesrates zur Biodiversitätinitiative