Krönender Abschluss der Legislatur mit Mantelerlass und CO2-Gesetz – Rückblick auf die Herbstsession


An der letzten Session dieser Legislatur beugte sich das Parlament über einige Schwerpunkt-Vorlagen der Energie- und Klimapolitik. Insbesondere der Mantelerlass für eine sichere und erneuerbare Stromversorgung der Schweiz stand im Zentrum, der nach langer Beratung im Parlament angenommen wurde. Als zweiten Schwerpunkt behandelte der Ständerat die Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2024 und reduzierte das bereits tiefe Ambitionslevel der Vorlage noch weiter.

Fotografie: Danilo Capece

Abschluss des Mantelerlasses

Mit der Annahme der Vorlage in der Schlussabstimmung konnte die zweijährige Beratung des Mantelerlasses erfolgreich abgeschlossen werden. Mit der wichtigsten Energievorlage der letzten Jahre macht die Schweiz einen grossen Schritt zugunsten einer sicheren und erneuerbaren Stromversorgung. Wir begrüssen das klare Bekenntnis des Parlaments zu mehr erneuerbaren Energien, mehr Energieeffizienz und mehr Innovation.

Enttäuschende Beratung des CO2-Gesetzes

Der Ständerat behandelte an der Herbstsession das erste Mal die neue Revision des CO2-Gesetzes bis 2030. Auch wenn man den Zeitdruck anerkennt, bleibt das Ergebnis enttäuschend. Mit dem tiefen Ambitionslevel würde die Schweiz nur mit vielen Auslandkompensationen das Ziel der Halbierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 erreichen. Gerade in Anbetracht des deutlichen Ja zum Klimagesetz kritisieren wir dieses Vorgehen: Es braucht im Nationalrat Nachbesserungen zugunsten der Inlandwirkung.

Festhalten am indirekten Gegenvorschlag zu Biodiversitätsinitiative

Der Nationalrat hat an seinem Beschluss festgehalten und will an einem indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative weiterarbeiten. Damit anerkennt er im Unterschied zum Ständerat, dass es zusätzliche Massnahmen zum Schutz der Biodiversität braucht. Wir begrüssen diesen Entscheid, weil es auch aus Sicht der Wirtschaft ein stärkeres Bewusstsein für das Gleichgewicht zwischen Schutz und Nutzen unseres Ökosystems braucht. Dafür sowie über bessere gesetzliche Rahmenbedingungen benötigt es eine fundierte Diskussion im Parlament.

Finalisierung der zweiten Etappe der Raumplanungsgesetz-Revision

Die jahrelange Vorgeschichte zu dieser Vorlage zeigt, wie schwierig es ist, in der Raumplanung auf nationaler Ebene einen gemeinsamen Nenner zu finden. Die nun von beiden Räten in der Schlussabstimmung einstimmig verabschiedete Vorlage ist eine gelungene Kompromisslösung. Sie fixiert das Stabilisierungsziel beim Bauen ausserhalb der Bauzonen in den kantonalen Richtplänen und stärkt damit die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet. Gleichzeitig überlässt sie den Kantonen in dieser föderalen Angelegenheit genügend Umsetzungsspielraum. Die Vorlage dient damit als indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative, über die erst an der nächsten Session final beschlossen wird.