Neue Wege für die öffentliche Beschaffung


Das neue Bundesgesetz über die öffentliche Beschaffung will den Anspruch auf Nachhaltigkeit stärken und vermehrt den Einbezug von Umweltkosten in die Gesamtrechnung ermöglichen. Das stärkt innovative Firmen als wichtige Partner bei der nachhaltigen Beschaffung.

Die öffentliche Beschaffung ist mit einem Wert von rund 40 Milliarden Franken pro Jahr für Firmen ein bedeutender Markt. Gleichzeitig sind Firmen, die nachhaltige Produkte anbieten, ein wichtiger Partner für Bund, Kantone, Gemeinden und Städte. Denn schon die Verfassung verpflichtet öffentliche Körperschaften dazu, bezüglich Nachhaltigkeit eine Vorbildfunktion einzunehmen. Dieser Vorbildwirkung können sie aber nur in einer engen Zusammenarbeit mit den Anbietern gerecht werden.

Gesetzliche Situation klären
Doch die Beschaffung von ressourceneffizienten, emissionsarmen sowie fairen Produkten und Dienstleistungen kommt nicht so recht vom Fleck. Einer der Gründe dafür ist die unklare gesetzliche Situation: Was darf bei einer Beschaffung als Zuschlagskriterium definiert werden und was nicht? Diese Frage ist entscheidend dafür, ob nachhaltig beschafft werden kann oder eben nicht. Hier steht mit der Revision des Bundesgesetzes über die öffentliche Beschaffung (BöB) eine wichtige Klärung an: Die Verankerung des Nachhaltigkeitsaspekts im Bundesgesetz. Dieser ist nicht nur punkto Umwelt, sondern insbesondere für die Schweizer Wirtschaft ein wichtiger Schritt. Denn oft bieten Schweizer Firmen Produkte an, die bezüglich Umwelt- und Sozialverträglichkeit besser abschneiden als die häufig preiswertere Konkurrenz aus dem Ausland. In diesem Fall kann die vorliegende Revision für den Zuschlag entscheidend sein.

Mit der Revision des BöB schliesst sich die Schweiz internationalen Trends an: Durch die Berücksichtigung von ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitskriterien im Sinne des WTO Government Procurement Agreements verschafft sich die Schweiz im internationalen Wettbewerb die notwendigen gleich langen Spiesse. Der Preis allein ist nicht länger matchentscheidend.

Innovative Firmen profitieren
Mit der Verabschiedung des neuen BöB wird es möglich, Beschaffungen stärker auf Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien auszurichten. Sie werden integraler Bestandteil des Auftrags und erhalten so den nötigen Stellenwert. Für Firmen und Behörden, die der Nachhaltigkeit mehr Gewicht beimessen, ändert sich so die Ausgangslage: Es stärkt die Möglichkeiten, Güter nicht nur bezüglich des Anschaffungspreises zu beurteilen, sondern die ganzen Lebenszykluskosten einzubeziehen und dabei auch allfällige Umweltkosten zu berücksichtigen. Ein Beispiel: Bei Strassenbelägen sind die direkten Umweltemissionen aus der Herstellung der Belagsmaterialien und dem Einbau weniger relevant, als die Emissionen, die aus dem Treibstoffverbrauch der darauf verkehrenden Fahrzeuge stammen. Der Verbrauch ist unter anderem von der Zusammensetzung des Belags und dessen Härte abhängig. Die neue gesetzliche Grundlage fördert es, einen teureren Belag zu berücksichtigen, der aber in der Nutzung zu geringerem Benzinverbrauch und damit geringeren Emissionen führt. Von dieser Ausrichtung profitieren nicht nur die Umwelt und die Gesellschaft, sondern auch innovative Firmen, die sich durch qualitativ hochstehende Produkte und Dienstleistungen auszeichnen.

Teilnahmebedingung: Umweltgesetzgebung
Für eine nachhaltige Beschaffung muss insbesondere der Begriff «Nachhaltigkeit», der soziale, ökologische und wirtschaftliche Aspekte enthält, klar definiert und dessen Umsetzung geregelt werden. Zudem muss die Einhaltung der geltenden Umweltgesetzgebung im In- und Ausland durch Anbieter eine zwingende Teilnahmebedingung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sein. So profitieren Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft von einer nachhaltigen Beschaffung.

Links zu weitern Informationen
swisscleantech Stellungnahme zur Revision des BöB
Offizielle Informationen des eidgenössischen Finanzdepartements