
Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) wurde im Rahmen der Totalrevision während der letzten 1,5 Jahre im Parlament diskutiert. Die Entscheide von National- und Ständerat zeigen deutlich, dass das neue Vergaberecht den Qualitätswettbewerb stärker gewichtet. Neben dem Preis soll auch die Qualität als Zuschlagskriterium zur Anwendung kommen. Zudem soll der Zuschlag an das «vorteilhafteste Angebot» gehen, welches nicht mehr zwingend das «wirtschaftlich günstigste» ist. Qualität, Nachhaltigkeit und Innovation werden neu höher gewichtet als der reine Preiskampf.
Beschaffungen können in der Vergabepraxis neu stärker auf Qualitätskriterien ausgerichtet werden, indem sie integraler Bestandteil des Auftrags werden und so den nötigen Stellenwert erhalten. Firmen und Behörden müssen Güter und Dienstleistungen nicht mehr nur im Hinblick auf den Anschaffungspreis beurteilen, sondern können eine Lebenszykluskostenbetrachtung vornehmen. So werden Umweltkosten berücksichtigt, Innovationen angeregt und der Werkplatz Schweiz gestärkt.
Die Beschaffungen und somit das Konsumverhalten der öffentlichen Hand haben einen grossen Einfluss auf unsere Wirtschaft und das Gewerbe. Die Verwaltung kann diese Hebelwirkung nutzen, um ihre Nachfrage auf die Qualität auszurichten.
Ein modernes Beschaffungsgesetz, wie es im Rahmen der Totalrevision des BöB ausgearbeitet wurde, ist von grosser Bedeutung für den Werkplatz und Wirtschaftsstandort Schweiz.