Stellungnahme Pa. Iv. UREK-N: Kostentragungspflicht für Ausgleichsenergie


Durch die Bepreisung der Ausgleichsenergie wird ein Anreiz für die Bilanzgruppen geschaffen, ihre Prognosefähigkeit zu verbessern.

swisscleantech begrüsst die vorgesehene gesetzliche Verankerung der heute praktizierten Regelung der Kostenanlastung der Ausgleichsenergie. Durch die Bepreisung der Ausgleichsenergie wird ein Anreiz für die Bilanzgruppen geschaffen, ihre Prognosefähigkeit zu verbessern. Dies führt zu einer höheren Stabilität des Gesamtsystems und somit zu einer Senkung der volkswirtschaftlichen Kosten.