swisscleantech begrüsst die Stossrichtung der Gesetzes- und Verordnungsrevision hin zu einer modernen, harmonisierten und effizienteren öffentlichen Beschaffung von Bund und Kantonen. Erfreulich ist, dass bei der öffentlichen Beschaffung in Zukunft auch ökologische wie auch soziale Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden sollen. Damit zieht die Schweiz internationalen Trends im Rahmen des revidierten WTO Government Procurement Agreement (GPA) und der EU Vergaberichtlinien nach und schafft damit ähnliche Wettbewerbsbedingungen.
In diesem Zusammenhang ist es jedoch wichtig, dass der Begriff «Nachhaltigkeit», der soziale, ökologische und wirtschaftliche Dimensionen aufweist, klar definiert und dessen Umsetzung geregelt ist. Zudem ist es für swisscleantech nicht nachvollziehbar, weshalb die Einhaltung der geltenden Umweltgesetzgebung im In- und Ausland durch einen Anbieter immer noch keine zwingende Teilnahmebedingung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge darstellt. Im Sinne eines gesetzeskonformen und kohärenten Beschaffungswesen müsste diese Mindestvoraussetzung unbedingt eingeführt werden.