swisscleantech begrüsst die im Rahmen der parlamentarischen Initiative beschlossenen Gesetzesänderungen und die vorgeschlagene Änderung der Energieverordnung zur Rückerstattung des Zuschlags, Einmalvergütungen für kleine Photovoltaik-Anlagen und zum Eigenverbrauch. Dennoch fordert swisscleantech, dass die Förderung von erneuerbaren Produktionsanlagen schweizweit möglichst harmonisiert werden. Dabei werden drei Aspekte in den Vordergrund gestellt
1. Zugänglichkeit von Arealnetzen für den Eigenverbrauch.
Der Perimeter für den Eigenverbrauch muss für Mehrfamilienhaüser, Stockwerkeigentümerliegenschaften und Gewerbeliegenschaften frei gewählt werden können, ohne dass die Eigentumsverhältnisse den Eigenkonsum einschränken. Dazu ist eine entsprechende Definition des Perimeters sowie des Produzenten auf Verordnungsstufe nötig.
2. Netznutzungsgebühren nur für erbrachte Leistung
Einzelne Netzbetreiber verlangen Netznutzungsgebühren für die gesamte Produktion einer Photovoltaikanlage, also auch für den zeitgleich selbstverbrauchten Anteil. Aus Sicht von swisscleantech ist dies inakzeptabel und widerspricht der Logik der aktuellen Art der Abrechnung, da eine Gebühr für eine nicht erbrachte Leistung erhoben wird. Dem ist Rechnung zu tragen.
3. Zählerkosten reduzieren
Kosten für Miete und Ablösung des Zählers stellen einen unverhältnismässigen Anteil der Kosten von kleinen PV-Anlagen dar und müssen folglich reduziert werden. swisscleantech fordert daher, dass die Ablesung parallel zur Ablesung des Verbrauchszählers erfolgt oder eine Fernabfrage durchgeführt wird.