Stellungnahme zur Umsetzung des Stromgesetzes


Die Verordnungen zum Stromgesetz sind wichtige Grundlagen für eine sichere und erneuerbare Energieversorgung der Schweiz. Insgesamt begrüssen wir die Vorlagen und sind der Ansicht, diese sollten unbedingt per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt werden. Im Folgenden äussern wir uns zur Energieverordnung, zur Energieförderungsverordnung, zur Stromversorgungsverordnung und zur Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe.

Ausbau von Solar- und Windkraftanlagen

Für den raschen und massiven Ausbau der erneuerbaren Energien braucht es die richtigen Anreize, wie sie in den Gesetzesanpassungen vorgesehen sind. Es bestehen jedoch berechtigte Zweifel, ob diese durch die vorliegende Umsetzung auf Verordnungsebene geschaffen werden. Wie die Solar- und die Windenergiebranche schätzt swisscleantech die Förderwirkung als gering ein. Wir bitten den Bundesrat, diese Bedenken ernst zu nehmen und die Höhe sowie Umsetzung der Förderung zu überdenken, damit die eingesetzten Mittel einen grösstmöglichen Effekt auf den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion haben.

Ungenügende Bedingungen für lokale Elektrizitätsgemeinschaften

Wir begrüssen die Verordnungsentwürfe für die Bereiche, welche die Innovation in den Verteilnetzen betreffen (Flexibilitätsregulierung, Messwesen, Gleichstellung von kleinen Speichern). Einzige Ausnahme bilden die Bedingungen für lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Es ist zu befürchten, dass mit den vorgeschlagenen Rahmenbedingungen kaum LEG entstehen werden. Das würde dem Willen des Gesetzgebers widersprechen. Wir fordern darum entsprechende Verbesserungen, damit LEG zahlreich gebildet und systemdienlich betrieben werden können.

Mehr Spielraum bei der Umsetzung

Die Verordnungen sind in vielen Fällen zu detailliert formuliert und bieten kaum Spielraum bei der Umsetzung. Insbesondere bei den Verteilnetzbetreibern zieht dies beträchtlichen Aufwand nach sich. Wir beobachten diese Entwicklung mit Sorge, weil dadurch Ressourcen gebunden werden, welche für die Modernisierung der Verteilnetze fehlen. Wir fordern den Bundesrat auf, diesem Anliegen die notwenige Aufmerksamkeit zu widmen.

Erarbeitung von Richtlinien

In der Schweiz ist es Usus, dass für die Ausarbeitung von Richtlinien die «Branchenverbände» zuständig sind. Im Strombereich fiel diese Rolle bisher dem VSE zu. Die weiteren betroffenen Kreise sind einzubeziehen, haben aber kein Mitspracherecht. Diese bewährte Praxis soll grundsätzlich beibehalten, aber angepasst werden. Die Energiewelt verändert sich rasant, neue Akteure treten auf den Plan und neues Knowhow ist gefragt. Deshalb schlagen wir vor, dass die Richtlinien neu vom VSE gemeinsam mit den betroffenen Kreisen erarbeitet werden. Wir haben diese Forderung in der nachfolgenden Tabelle exemplarisch für Art. 18g StromVV eingebracht. Sie ist aber für alle Artikel anzuwenden, in denen von der Ausarbeitung von Richtlinien die Rede ist.