Die vorgeschlagene Revision der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) verstösst unseres Erachtens gegen beiden Prinzipien, weshalb wir die Revision ablehnen. Ein Marktversagen bestünde dann, wenn die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte zu Umweltkosten in der Schweiz und/oder weltweit führen würde, die nicht zu verantworten sind. Zweck des Handelns müsste sein, diese Auswirkungen zu reduzieren.
Wie im Begleitbericht nachgewiesen, ist die Entsorgungsquote für elektrische und elektronische Geräte in der Schweiz sehr hoch. Da dank der vorgezogenen Gebühr die Entsorgung für die Konsumenten gratis ist, ist die Tatsache, dass die Entsorgung nicht zu 100% erfolgt, weniger dem Versagen des Systems anzulasten, sondern vielmehr der mangelnden Information und Sensibilisierung der Konsument*innen. Aufgrund der Untersuchungen der EMPA kann dem aktuell installierten System eine gute Leistung bezüglich derjenigen Geräte attestiert werden, die vom Entsorgungssystem als zu entsorgen erfasst werden.
Aufgrund der Externalitäten ist deshalb staatliches Handeln nicht angezeigt. Im Begleitbericht wird auch nicht die Leistung des Systems als Grund für die Revision angeführt, sondern die Sorge um die Frage, ob das System langfristig finanziell auf einer stabilen Basis ist. Allerdings bleibt das Bundesamt den Beweis schuldig, dass die aktuelle Situation nicht selbsttragend ist.
Den Eigenfinanzierungsgrad verbessern
Ginge man davon aus, die aktuelle Situation würde zu einem mangelhaften Eigenfinanzierungsgrad führen, müssten ergriffene Massnahmen daran gemessen werden, ob sie den Eigenfinanzierungsgrad verbessern.
Der Eigenfinanzierungsgrad kann verbessert werden, indem:
- administrativer Overhead reduziert wird,
- die Entsorgungskosten gesenkt werden,
- die Beiträge erhöht werden oder
- die Menge der Beitragszahlenden ausgeweitet wird.
Mit Sicherheit kann davon ausgegangen werden, dass die vorgeschlagene Regelung nicht zu einer Reduktion des administrativen Aufwandes führen wird. Im Gegenteil müssten in Zukunft mit dem System zusätzliche staatliche Stellen alimentiert werden, die es heute nicht braucht. Solche Stellen wären notwendig, wenn die Umweltleistung des Systems ungenügend wäre. Gerade dies kann aber nicht nachgewiesen werden.
Die vorgeschlagene Revision wird die Entsorgungskosten an sich nicht senken, da an diesen nichts verändert wird.
Die Höhe der Beiträge wiederum könnte in den selbstkontrollierten Systemen eigenständig und ohne Verordnungsänderung angepasst werden. Wie uns zumindest der Betreiber Swico, welcher die elektronischen Geräte entsorgt, mitteilt, ist jedoch eine Erhöhung dieser Beiträge aktuell gar nicht nötig, da das System über ausreichend Deckungsbeiträge und Reserven verfügt.
Sorgen bereitet uns und den Betreibern der Entsorgungssysteme sowohl inländische wie ausländische Trittbrettfahrer, die zwar Geräte verkaufen, jedoch keine vorgezogene Entsorgungsgebühr einziehen. Dabei ist, unter Berücksichtigung der Entwicklungen, der direkte Import von solchen Gütern die grössere Herausforderung für ein Entsorgungssystem.
Gerade hier kann aber die vorgelegte Vorlage nicht schlüssig beantworten, wie eine Verbesserung erreicht werden könnte. Um dies zu ermöglichen müsste die Entsorgungsgebühr am Zoll eingezogen werden. Ein direkter Zugriff auf Lieferanten im Ausland wäre rechtlich nicht möglich. Sollten sich diese weigern, die vorgezogene Gebühr zu leisten, ergäbe sich eine Ungleichbehandlung gegenüber inländischen Lieferanten.
Zusammengefasst muss also gesagt werden, dass die vorgeschlagene Revision die vorhandenen Probleme nicht in geeigneter Form adressiert und unnötige, neue Herausforderungen erzeugt.
Gegen steigende administrative Kosten
Neben diesen Überlegungen gibt es für uns einen weiteren Grund, die vorliegende Revision abzulehnen. Wir zweifeln daran, dass spezialisierte Separatsammlungen effizienter werden, wenn sie nicht als Monopolorganisationen geführt werden. Das vorgeschlagene Set-up, die eine staatliche Einnahme der Entsorgungsgebühr und die Möglichkeit einer Befreiung umfasst und ausserdem die Kontrolle der Sammelstellen dem Staat überantwortet, öffnet zwar Möglichkeiten für Konkurrenz, wird aber insgesamt nur dazu führen, dass die administrativen Kosten steigen.
Aufgrund dieser Überlegungen sollte die Revision zurückgezogen und eine Lösung gefunden werden, die sicherstellt, dass insbesondere direkt importierte Geräte ihren Beitrag für die Entsorgung leisten. Wir vermuten, dass es nicht ausreicht, dies im Rahmen der Verordnung zu regeln. Vielmehr müssten Anpassungen im Umweltschutz- und Zollgesetz vorgenommen werden. Eine Veränderung der eingespielten Systeme sollte hingegen nur ins Auge gefasst werden, wenn eindeutig nachgewiesen ist, dass deren Leistung ungenügend ist. Dieser Nachweis wurde jedoch nicht erbracht.