Gebäude
Will die Schweiz das Pariser Klimaabkommen einhalten, muss der Gebäudepark grundlegend und schnell saniert werden. Im CO2-Gesetz müssen deshalb das Gebäudeprogramm weitergeführt werden, und es braucht rasch verbindliche Grenzwerte pro beheizte Fläche. Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) sind schweizweit konsequent umzusetzen.