Gebäude

Will die Schweiz das Pariser Klimaabkommen einhalten, muss der Gebäudepark grundlegend und schnell saniert werden. Im CO2-Gesetz müssen deshalb das Gebäudeprogramm weitergeführt werden, und es braucht rasch verbindliche Grenzwerte pro beheizte Fläche. Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) sind schweizweit konsequent umzusetzen.

Wichtigste Positionen zum Gebäudebereich: