Hintegrundinformationen zum Pariser Klimaabkommen


In Form des Pariser Klimaabkommens haben sich die Teilnehmer der 21. UN-Klimakonfernez (COP 21) zum Klimaschutz bekennt. Doch was wurde darin festgehalten?

Ende 2015 haben sich die Länder dieser Welt – mit ganz wenigen Ausnahmen – zu mehr Klimaschutz verpflichtet und das Pariser Klimaabkommen verabschiedet. Die Hauptelemente des Pariser Klimaabkommens sind:

  • Die Erderwärmung soll auf deutlich unter 2°, wenn möglich unter 1.5°, begrenzt werden. Globale Treibhausgasemissionen sollen in der 2. Jahrhunderthälfte auf Netto-Null sinken.
  • Alle Länder sind angehalten, sich Reduktionsziele zu setzen. Die Ziele sind im Fünf-Jahres-Rhythmus kontinuierlich zu verstärken. Werden die Ziele verfehlt, führt dies allerdings nicht zu Sanktionen.
  • Ein grosses Gewicht liegt auf den Anpassungsmassnahmen, inklusive Mechanismen für «dauerhaften Verlust und reversiblen Schaden» («Loss & Damage»-Konzept).
  • Entwicklungsländer sollen pro Jahr mit 100 Mia. USD bei der Klimafinanzierung unterstützt werden.
  • Die globalen Finanzströme sollen in klimaverträgliche Anlagen umgelenkt werden. Damit sollen unter anderem auch Investitionen in Billionen-USD-Höhe umgelenkt werden.

Das Klimaabkommen ist Ende 2016 in Rekordzeit in Kraft getreten, nachdem 55 Vertragsparteien, die insgesamt 55% der globalen Treibhausgas verantworten, zugestimmt haben.

Bis dato haben 174 der 195 Vertragsstaaten das Abkommen ratifiziert. Die Schweiz hat das Abkommen offiziell am 6. Oktober 2017 ratifiziert und ist seither offizielle Vertragspartnerin.

Dokumente zum Download
Pariser Klimaabkommen: Bedeutung für die Schweiz und die Wirtschaft