KEV-Vergütungssätze nicht zu stark absenken


Gemäss unseren Überlegungen und nach Rückfragen bei unseren Mitgliedern müssen wir davon ausgehen, dass die Vergütungssätze zu stark abgesenkt werden.

Aufgrund der Ergebnisse der periodischen Überprüfung der Vergütungssätze sowie aufgrund parlamentarischer Vorstösse hat das Bundesamt für Energie verschiedene Anpassungen der Energieverordnung vorgeschlagen. Diese beziehen sich auf folgende Aspekte: Vergütungssätze bei der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) und bei der Einmalvergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen, Wartelistenmanagement bei der KEV, allgemeine vollzugstechnische Fragen zur KEV sowie Stromkennzeichnung und Förderung.

Um ungerechtfertigte Renditen zu vermeiden, ist aus Sicht von swisscleantech eine kontinuierliche Senkung der Vergütungssätze sinnvoll. Gemäss unseren Überlegungen und nach Rückfragen bei unseren Mitgliedern müssen wir davon ausgehen, dass die Vergütungssätze zu stark abgesenkt werden. swisscleantech erwartet deshalb vom BFE, dass die Vergütungssätze im Gespräch mit den Unternehmen der Schweizerischen Photovoltaik Branche und den Branchenverbänden überarbeitet werden und ein Absenkungspfad gewählt wird, der einer langfristigen, stabilen Entwicklung der erneuerbaren Energien gerecht wird.