Maximaler Wasserzins soll bei 110 Franken bleiben


Bern - Der Ständerat hat sich dafür ausgesprochen, den maximalen Wasserzins bis 2024 bei 110 Franken zu belassen. Damit folgt er dem Vorschlag des Bundesrates. Die Gebirgskantone sind zufrieden.

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von swisscleantech
20.09.2018

Der Wasserzins ist bis 2019 per Bundesgesetz auf maximal 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung festgelegt. Der Bundesrat schlägt in seinem Vorschlag für eine Änderung des Wasserrechtsgesetzes vor, es dabei auch bis 2024 zu belassen. Diejenigen Kraftwerke allerdings, für die der Bund gemäss dem neuen Energiegesetz einen Investitionsbeitrag vor Neubauten oder Erweiterungen leistet, sollen künftig von den Wasserzinsen befreit. Der Ständerat hat diesem Vorschlag nun mit 30 zu 13 Stimmen zugestimmt.

Der Bündner FDP-Ständerat Martin Schmid begründete die Haltung der Mehrheit damit, dass die Schwierigkeiten der Strombranche nichts mit den Wasserzinsen zu tun hätten. Zudem deuteten „gewisse Signale auf eine langsame Erholung der Strommarktpreise hin“, sagte Schmid laut dem Wortprotokoll des Ständerates. Der Walliser CVP-Ständerat Beat Rieder wies auch darauf hin, kein „Almosen“ für die Berggebiete sei, sondern „eine Abgabe für eine immer wertvollere Ressource“.

Anders der Berner Ständerat Werner Luginbühl. „Das starre, stets nach oben führende Wasserzinsregime ist in Zeiten volatiler Strommärkte überholt“, so der BDP-Politiker. „Eine Flexibilisierung ist unabdingbar.“ 

Auch aus der Sicht von Bundesrätin Doris Leuthard ist das heutige System überholt. Ein Wechsel zu einem flexibleren Modell sei aber verfrüht. Sie kündigte aber an, bereits im Herbst den Entwurf für das neue Stromversorgungsgesetz in die Vernehmlassung zu geben. Dieses werde auch die entsprechenden Vorschläge für ein künftiges Marktdesign umfassen, Wasserzinsen eingeschlossen.

Die Gebirgskantone begrüssen den Entscheid des Ständerates. Er sei „sachlich und politisch gerechtfertigt“, schreiben sie in einer Mitteilung. Bei einer künftigen Festlegung des Wasserzinses ab 2025 müssten alle Kosten und vor allem Erlöse der Stromerzeuger in die Berechnungen einbezogen werden. stk