Meilenstein im öffentlichen Beschaffungswesen


Bei den Nationalratsberatungen zum Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) gab es Grund zur Freude: Der Ständerat hat die Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen im Vergabeverfahren für verbindlich erklärt.

Bild: System Alpenluft
Artikel
von Martina Novak
11.12.2018

Noch im Sommer hat der Nationalrat die Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen im Vergabeverfahren bei den Beratungen zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) abgelehnt. Die Ständeratskommission beantragte daraufhin, solche Anforderungen zu verankern. Am 10. Dezember 2018 hat der Ständerat den Antrag seiner Kommission diskussionslos durchgewinkt und differenziert sich so klar gegenüber Bundesrat und Nationalrat.

Mit der Revision des BöB soll das Beschaffungswesen stärker auf Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtet werden. Damit ändern sich die Spielregeln zugunsten von Firmen und Behörden, die Nachhaltigkeit ernst nehmen. Dies erlaubt, Güter und Dienstleistungen nicht nur nach ihrem Anschaffungspreis zu betrachten, sondern die gesamten Lebenszykluskosten einschliesslich der Umweltkosten einzubeziehen.

Die Einhaltung von Mindeststandards kann dabei durch die explizite Erwähnung von Normen des Arbeits-, Sozialversicherungs- oder Steuerrechts sichergestellt werden. Dies ist deshalb wichtig, weil so verhindert wird, dass beschaffende Stellen unter Umständen Gesetzesverstösse begünstigen. Zudem können Anbieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn sie sich nicht an diese Standards halten und beispielsweise Dumping betreiben.

Den Umweltschutzbestimmungen kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Werden diese eingehalten, begünstigt dies den Übergang vom Preis- zum Qualitätswettbewerb im öffentlichen Beschaffungswesen und stimuliert Innovationen. Diese können in einem Markt mit einem Volumen von über 40 Milliarden Franken pro Jahr gegenüber der internationalen Konkurrenz einen wichtigen Wettbewerbsvorteil darstellen. Damit werden nicht nur Firmen, die nachhaltige Produkte anbieten, als wichtige Partner für Bund, Kantone, Gemeinden und Städte gestärkt, sondern der gesamte Werkplatz Schweiz. Deshalb ist dieser deutliche Entscheid des Ständerats sehr zu begrüssen.

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