Die Betreiber der fünf Schweizer Atomkraftwerke wurden gesetzlich verpflichtet, ab 2015 jährlich zusammen etwa 88 Millionen Franken mehr in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (Stenfo) einzuzahlen. Die neuen Beiträge beruhen auf den Berechnungen des Branchenverbands der AKW-Betreiber Swissnuclear selbst, der die Kosten für die Stilllegung der AKW und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle 2011 um 3,5 auf 19 Milliarden Franken nach oben korrigiert hat. Die Beiträge werden dann unter anderem von der Atomaufsicht des Bundes festgelegt. Der Fonds soll sicherstellen, dass bei Einstellung des Kraftwerksbetriebs genügend Geld für seine Entsorgung geäufnet wurde.
Gegen die Erhöhung haben Axpo, BKW, die Kernkraftwerk Leibstadt AG und die Zwischenlager Würenlingen AG einem Bericht des „Tages-Anzeigers“ zufolge nun Beschwerde eingelegt. Darin spricht die Axpo von einem „unnötigen und willkürlich festgelegten Pauschalzuschlag“, der den Betreibern „in einer schwierigen Marktlage unnötigerweise finanzielle Mittel entzieht“. Die BKW wird mit dem Einwand zitiert, hier würden „Gelder auf Vorrat angehäuft“.
Kritiker werfen den AKW-Betreibern dagegen vor, sich vor dem Verursacherprinzip zu drücken. Nils Epprecht von der Schweizerischen Energie-Stiftung (SES) weist zudem darauf hin, das Atomstrom ohne angemessene Zahlungen an den Stenfo viel zu günstig sei, „weil er Kosten auf später verschiebe“. hs