Bundesamt wirbt für flexible Wasserzinsen


Bern - Flexible Wasserzinsen seien sowohl für die Wasserkraftbetreiber als auch für die Gemeinden und Kantone vorteilhaft, so der Tenor eines Berichts des Bundesamtes für Energie. Dabei wäre es sinnvoll, wenn die Kompetenzen zur Anpassung an den Bundesrat übertragen würden.

News
von swisscleantech
25.02.2019

Wasserkraftbetreiber auf der einen Seite und Standortgemeinden und -kantone auf der anderen Seite streiten über die Zukunft der Wasserzinsen. Diese betragen heute maximal 110 Franken pro Kilowatt installierter Bruttoleistung und sollen nach dem Willen des Bundesrates bis 2024 auf dieser Höhe belassen werden. 

Ein Kurzbericht des Bundesamtes für Energie (BFE) erläutert nun die verschiedenen Eckwerte eines Modells flexibler Wasserzinsen. Deren Höhe hänge erstens von der Sockelzahlung ab, welche die Betreiber in jedem Fall zahlen müssten, zweitens von der Höhe des Referenzpreises für Strom, von dem ab die Betreiber mehr zahlen müssten, und drittens von dem Anteil, den die Betreiber von den zusätzlichen Einnahmen an die Standortgemeinden und -kantone abliefern müssten. 

Der Kurzbericht nimmt für eine Beispielrechnung eine Sockelzahlung von 50 Franken pro installiertem Kilowatt, einen Referenzpreis von 47 Franken pro Megawattstunde und einen Gemeindeanteil von 30 Prozent an. In diesem Fall hätten die Wasserzinsen 2008 mit über 160 Franken deutlich über den damaligen Wasserzinsen von 80 Franken gelegen, 2016 aber mit etwa 55 Franken deutlich unter den tatsächlich gezahlten 110 Franken. Im gesamten Zeitraum aber wären die Zahlungen gleich geblieben.

Christian Dupraz nennt denn in einem Beitrag auf dem BFE-Blog energeia+ das flexible Wasserzinsenmaximum „für beide Seiten vorteilhaft“. Die Betreiber würden in Zeiten niedriger Strompreise entlastet, wenn auch die Gemeinden und Kantone nicht mehr mit jährlich konstanten Zahlungen rechnen können. Aber: „Es würde die wiederkehrenden Diskussionen um die Höhe des Wasserzinsmaximums unnötig machen“, so der Leiter Wasserkraft beim BFE. Das „sollte mit der geeigneten Ausgestaltung zu einer fairen und nachhaltigen Lösung für beide Seiten führen“. 

Die Kompetenz zur Regelung der Einzelheiten zur Festlegung des Maximums sollte an den Bundesrat delegiert werden, so die Autoren des Berichts. Damit könne „besser auf stetig sich verändernde Märkte reagiert werden“. stk