EKZ wehren sich gegen Gewinnabschöpfung


Zürich - Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich sollen künftig Gewinne als Dividende an den Kanton abführen. Verwaltungsrat und Geschäftsführung sehen darin ein juristisches Problem und ziehen vor das Verwaltungsgericht.

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von swisscleantech
06.09.2016

Der Zürcher Regierungsrat hat eine Revision für die EKZ-Verordnung vorgeschlagen, heisst es in einer Medienmitteilung der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ). Laut der Revision sollen die EKZ einerseits eine jährliche Dividende an den Kanton zahlen, was bislang nicht der Fall war. Zudem heisst es weiter: „Es wird ein angemessener Gewinn angestrebt.“ Dieser Passus stellt nach Meinung der EKZ einen Widerspruch zum EKZ-Gesetz dar, nach dem die EKZ „nach kaufmännischen Gesichtspunkten selbstragend“ zu führen sind.

„Die revidierte Verordnung brächte uns in eine rechtlich schwierige Situation. Das EKZ-Gesetz schreibt weiterhin eine ausgeglichene Rechnung vor. Wir wären also gezwungen, die Kantonsdividende durch zusätzliche Einnahmen zu kompensieren – sprich: über eine Erhöhung des Strompreises“, erklärt Verwaltungsratspräsident Ueli Betschart. Da die Tarife für das laufende und nächste Jahr bereits festgelegt seien, stünden die EKZ vor der Entscheidung „entweder das geltende EKZ-Gesetz zu verletzen, oder die revidierte Verordnung zu missachten“. Um eine solche Situation zu vermeiden, haben Verwaltungsrat und Geschäftsführung beschlossen, das Verwaltungsgericht die Lage prüfen zu lassen.

Der Kanton will in den ersten drei Jahren 30 Millionen Franken von der EKZ. Finanzdirektor Ernst Stocker verteidigt die Forderung in einem Interview mit der „Neuen Zürcher Zeitung“. Seine Aufgabe sei es, die Kantonsfinanzen ins Lot zu bringen. Der Regierungsrat sei der Meinung, dass der Verordnungsweg rechtlich zulässig sei, auch wenn das der Verwaltungsrat der EKZ anders sehe. „Dass wir hier politische Differenzen haben, schleckt keine Geiss weg. Aber das ist Politik.“ jh