Greenpeace fordert, dass das AKW Leibstadt die Daten der radioaktiven Abgaben über den Abluftkamin veröffentlichen muss. Die Bevölkerung habe ein international verbrieftes Recht auf diese Informationen, argumentiert die Umweltschutzorganisation, und stützt sich dabei auf die Aarhus-Konvention. Der Text der Konvention halte fest, dass der Transparenzanspruch der Öffentlichkeit bei Schadstoffen über kommerziellen Interessen von Unternehmen steht, erklärt Greenpeace in einer Medienmitteilung.
Bereits 2014 hatte Greenpeace eine Einsicht in detaillierte Radioaktivitätsdaten gefordert. Auch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) hatte verfügt, dass das AKW frühere Daten der Messungen veröffentlichen muss. Gegen dieses hat das AKW Leibstadt eine Beschwerde erhoben. Der Entscheid des Bundesgerichts fiel zugunsten des AKW Leibstadt aus. Dabei lautete ein Argument, dass es sich bei detaillierten Emissionsdaten um Personendaten handelt, deren Veröffentlichung den Ruf des AKW Leibstadt schädigen könnte.
Damit hat das Gericht die potenzielle Rufschädigung höher gewichtet als den Transparenzanspruch der Bevölkerung, hält Greenpeace fest. Nach der Ansicht von Greenpeace hält diese Interessensabwägung vor dem Gesetz und der Aarhus-Konvention nicht stand. ssp