Kanton Luzern holt Ernst Basler + Partner


Zollikon - Der Kanton Luzern hat beschlossen, zügig eine Teilrevision des Richtplans anzugehen und Rechtssicherheit zu schaffen. Ernst Basler + Partner wurde angefragt, den Kanton dabei als externe Projektleitung zu unterstützen.

News
von swisscleantech
11.08.2015

Die Teilrevision ist durch das Inkrafttreten des teilrevidierten Raumplanungsgesetzes (RPG) notwendig geworden, erläutert Ernst Basler + Partner in einer Mitteilung. Die veränderten Auflagen zwingen zur teilweisen Revision des kantonalen Richtplans.

Die Aufgaben für das Planungs- und Beratungsbüro waren zunächst die Definition der Überarbeitung im Einklang mit den Umsetzungsinstrumenten zur RPG-Revision. Insbesondere ging es um Festlegung des Siedlungsgebiets und von Mechanismen zur Bauzonendimensionierung, Überarbeitung der Richtplantexte und Koordination der inhaltlichen Anpassungen durch die Fachämter. Auch die Erfassung und Auswertung der Stellungnahmen aus der kantonsinternen Vernehmlassung, der öffentlichen Auflage sowie der Vorprüfung durch den Bund gehörten zu den Dienstleistungen. Die Erstellung des Mitwirkungsberichts sowie die Prozess- und Kommunikationsbegleitung rundeten das Angebot von Ernst Basler + Partner ab.

Der Regierungsrat hat den teilrevidierten Richtplan im Juni 2015 verabschiedet und dem Kantonsrat zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung durch den Bund wird Anfang 2016 erwartet.

Die neuen Anforderungen an die kantonalen Richtpläne ergaben sich aus dem am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen neuen RPG. Die Kantone haben fünf Jahre Zeit, ihren  Richtplan anzupassen. Bis zu dessen Genehmigung durch den Bundesrat darf die Fläche der rechtskräftig ausgeschiedenen Bauzonen insgesamt nicht vergrössert werden. Das neu gefasste Raumplanungsgesetz fordert einen haushälterischen Umgang mit dem Boden, den Stopp der Zersiedlung und die Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen sowie eine besseren Abstimmung von Siedlung und Verkehr. gba