Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat 2015 vorgeschlagen, die Untersuchungen für Standortgebiete für geologische Tiefenlager in der nächste Etappe auf die Gebiete Jura Ost und Zürich Nordost zu beschränken. Diesbezüglich hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) die Nagra aufgefordert, eine Zusatzdokumentation bezüglich der maximalen Tiefenlage einzureichen. Diese hat die Nagra nun laut einer Medienmitteilung eingereicht.
Laut einem Beitrag im Blog des Bundesamts für Energie (BFE) musste die Nagra unter anderem prüfen, ob die Abgrenzung der Lagerperimeter bei einer anderen Bewertung der Tiefenlage und der bautechnischen Machbarkeit weiterhin gültig ist. Ausserdem sollten mögliche sicherheitstechnische Nachteile einer grossen Tiefenlage untersucht werden. Die Nagra kommt zum Schluss, dass die Lagerebene eines Tiefenlagers für hochaktive Abfälle maximal 900 Meter unter dem Terrain liegen dürfte. Tiefere Lagen hätten Nachteile bezüglich der Sicherheit und der technischen Machbarkeit.
Das ENSI wird die Prüfung des Berichts voraussichtlich bis Frühling 2017 abschliessen. Der Bundesrat soll dann bis Ende 2018 entscheiden, ob er den von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebieten zustimmt. ssp