Öffentliches Beschaffungsrecht soll nachhaltiger werden


Bern - Das Parlament der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen ohne Gegenstimmen verabschiedet. Damit wird unter anderem die Nachhaltigkeit zu einem Kriterium der Vergabe öffentlicher Aufträge. Heimische Anbieter werden gestärkt.

News
von swisscleantech
21.06.2019

Die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen findet die Zustimmung aller Parteien. Der Nationalrat hat ihr am Freitag in der Schlussabstimmung mit 194 Stimmen bei nur zwei Enthaltungen, der Ständerat mit 44 Stimmen. In beiden Kammern gab es keine Gegenstimmen. Damit wird neu muss unter anderem die Einhaltung von Umweltschutzbestimmungen verbindlich in den Vergabeverfahren berücksichtigt werden. Die Nachhaltigkeit des Angebots gehört künftig zu den Vergabekriterien. Neu soll auch die Kaufkraft in den Herkunftsländern der anbietenden Firmen berücksichtigt werden, um die Diskriminierung Schweizer Anbieter durch Angebote aus Billiglohnländern zu beseitigen. Zudem wird auch die Verlässlichkeit des angebotenen Preises ein Kriterium bei der Vergabe bilden – bei Verdacht auf Dumping sollen zusätzliche Abklärungen möglich sein. Auch sonst sollen heimische Anbieter leichter zu öffentlichen Aufträgen kommen. So sollen Bauaufträge zwingend auch in der Landessprache des Auftragsorts ausgeschrieben werden müssen, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in mindestens zwei Landessprachen. 

Swisscleantech als Verband nachhaltiger Unternehmen lobt das neue Beschaffungsrecht. „Das neue Vergaberecht stärkt den Qualitätswettbewerb und fokussiert nicht länger auf den Preiskampf“, wird Martina Novak, Leiterin Politik bei swisscleantech, in einer Mitteilung des Verbandes zitiert. „Damit wird im öffentlichen Beschaffungswesen ein eigentlicher Paradigmenwechsel eingeläutet.“

Ähnlich klingt es beim Schweizerischen Baumeisterverband: „Nicht mehr einfach das billigste Angebot soll bei öffentlichen Vergaben den Zuschlag erhalten. Das neue Gesetz fordert einen Qualitätswettbewerb zwischen den Anbietern“, heisst es in einer Mitteilung. Nun müssten sich nicht nur der Bund, sondern auch die Kantone und die Gemeinden auf die neue Vergabepraxis ausrichten. 

Die Totalrevision war wegen Änderungen des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen der Welthandelsorganisation nötig geworden. In der Schweiz werden jährlich für rund 40 Milliarden Franken öffentliche Aufträge vergeben. Das neue Gesetz soll Anfang 2020 in Kraft treten. stk